Was Vermögensverwalter künftig preisgeben müssen
Der Bundesrat will die Position der Privatanleger im Gesetz stärken – vom ersten Gespräch bei einer Bank oder einer Vermögensverwalterin bis zum handfesten Rechtsstreit.

Es hat mehrere Jahre gedauert, doch jetzt löst der Bundesrat sein Versprechen ein und schlägt vor, den Schutz von Anlegern zu verstärken. Am Mittwoch hat er über die Vorlage entschieden. Gestern informierte der Chefjurist des Finanzdepartements, Daniel Roth, über die Details. Sie sind umfangreich. Zwei neue Gesetze sollen geschaffen, andere abgeschafft werden, so etwa das alte Bankengesetz, worin auch das Bankgeheimnis geregelt ist. Es wird ins neue Finanzinstitutsgesetz verschoben.