Was, wenn eine Nanopartikel-Fabrik explodiert?
Ist die Bevölkerung genügend geschützt, wenn eine Fabrik, die Nanomaterialien herstellt, in die Luft fliegt? «Ja, aber...», ist die Antwort gemäss einem Bericht der Empa.

Vom Menschen gefertigte Nanopartikel – etwa ein hunderttausendstel Millimeter kleine Teilchen – kommen in zahlreichen Produkten vor. Doch sie bergen auch Risiken für Mensch und Umwelt, zum Beispiel schädigen gewisse Nanomaterialien Wasserlebewesen.
Ist die Bevölkerung genügend geschützt, wenn eine Fabrik, die Nanomaterialien herstellt, in die Luft fliegt? Die Empa hat im Auftrag des Bundes einen Bericht dazu erstellt. Die Forscher kommen zum Schluss, dass die aktuellen Sicherheitsmassnahmen für solche Szenarien genügen.
Genügen die Schutzmassnahmen
Verschiedene Betriebe in der Schweiz verarbeiten und stellen solche Nanopartikel her, wie die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt Empa heute in einem Communiqué schrieb.
Sollte in einem dieser Betriebe etwas schief gehen und eine grössere Menge Nanopartikel in die Umwelt gelangen - genügen die Schutzmassnahmen für Bevölkerung und Natur? Oder müssen besondere Regelungen in die Störfallverordnung des Bundes aufgenommen werden? Die Empa hat diese Fragen nun im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (Bafu) evaluiert.
Für die Studie besuchten Empa-Forscher mehrere Betriebe, die synthetische Nanomaterialien verarbeiten. Sie prüften vier häufig verwendete Substanzen: Titandioxid, das in Sonnencremes vorkommt, Zinkoxid, Kohlenstoffnanoröhrchen und Nano-Silber, das etwa für geruchsfreie Textilien eingesetzt wird. Die Forscher analysierten zudem den Forschungsstand zur Giftigkeit dieser Materialien für Mensch und Ökosystem.
Kleine Mengen in der Schweiz
Ihr Fazit aufgrund des heutigen Wissensstandes: Die Sicherheitsmassnahmen für Chemikalien in der chemischen Industrie reichen derzeit auch für synthetische Nanomaterialien aus, wie die Empa schreibt. Sie seien weniger stark reaktiv als andere Chemikalien wie Lösungsmittel. Zusätzliche Schutzmassnahmen sind gemäss dem Bericht nicht notwendig.
In der Schweiz seien die produzierten und verarbeiteten Mengen synthetischer Nanomaterialien klein. Risiken bei der Arbeit mit pulverförmigen Nanomaterialien könnten beispielsweise durch Sicherheitsmassnahmen aus dem Bereich der herkömmlichen Stäube minimiert werden.
Zwingend sei allerdings, dass die Hersteller von Nanomaterialien ihrer Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes nachkommen und dort die notwendigen Angaben zur Einstufung der Materialien liefern.
«Nano»-Störfälle
Schliesslich hat das Empa-Team die akuten Risiken für Mensch, Tier und Umwelt im Falle eines «Nano«-Störfalls analysiert. Sie fanden keinen Anlass dafür, dass besondere Regelungen für solche Ereignisse in die Störfallverordnung aufgenommen werden müssten. Es sei jedoch wichtig, den aktuellen Forschungsstand im Auge zu behalten.
Dieser Befund gelte aber nur für Personen ausserhalb des Betriebes, nicht für den Schutz der Arbeiter - zum Beispiel was das langjährige Einatmen von Nano-Stäuben betrifft. Vor allem in Bezug auf diese chronischen Risiken seien weitere Forschung und vor allem detailliertere Richtlinien und Definitionen nötig, heisst es im Bericht.
Die Studie wurde im Rahmen des Aktionsplans des Bundes, Grundlagen für eine sichere Nanotechnologie zu schaffen, in Auftrag gegeben. Die Störfallverordnung hat zum Ziel, Bevölkerung und Umwelt vor schwerer Schädigung durch ausserordentliche Ereignisse zu schützen.
SDA/wid
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