Waschküchenstreit in der dritten Runde
Ein Rentner hat im Trennungsstreit seine Ehefrau in die Waschküche eingeschlossen. Dafür kassierte er eine bedingte Geldstrafe, die er vor Obergericht anfocht.

Zwanzig Minuten lang war die Frau in der Waschküche in einem Mehrfamilienhaus in Winterthur eingeschlossen – eine kurze Zeitspanne mit langem juristischem Nachspiel. Der Vorfall ereignete sich an einem Abend im letzten März, als der 69-jährige Schweizer Rentner den aussen in der Waschküchentür steckenden Schlüssel drehte und seine Frau einschloss.
Die Frau schrie um Hilfe, ein Nachbar alarmierte die Polizei, welche den Ehemann verhaftete und einen Tag lang in die Zelle steckte. In der Folge reichte die Frau Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung ein. Der Staatsanwalt fackelte nicht lange und verurteilte den Rentner am nächsten Tag per Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 40 Franken und einer Busse von tausend Franken.
Der Rentner war damit nicht einverstanden und gelangte ans Bezirksgericht Winterthur. Dieses verurteilte im Sommer den Mann wegen Freiheitsberaubung antragsgemäss zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen, es kürzte jedoch die Busse auf 300 Franken. Der 69-Jährige akzeptierte auch diesen Entscheid nicht und erhob Berufung ans Obergericht.
«Die Frau hat mich ausgenommen»
Am heutigen Prozess erschien der Mann mit Rucksack und einem Klapp-Trottinett, welches er neben seinem Stuhl abstellte. Einen Verteidiger hatte er nicht, er sei finanziell am «Nullpunkt», wie er sagte. Wortreich erzählte er, wie es zur Einschliessaktion gekommen war. «Die Frau wollte Gegenstände aus der Wohnung holen», deshalb habe er sie eingeschlossen. «Sie ist eine Diebin, sie hat mich schon die letzten 15 Jahre bestohlen.» So lange ist der Mann, der momentan in der Trennung lebt, mit der 21 Jahre jüngeren ukrainischen Tänzerin verheiratet. Nichts habe sie zum Haushalt beigetragen, alles habe er bezahlen müssen: Steuern, Krankenkasse, Wohnung, Kleider. Sie ist die zweite Frau. In erster Ehe war er mit einer Brasilianerin verheiratet und hat drei erwachsene Kinder.
Der Richter hielt dem Mann vor, dass er in der Untersuchung die Einschliessung damit begründet habe, dass er mit der Frau reden wollte. Heute sei die Rede davon, dass die Frau ihn bestohlen habe, was nun stimme. Beides. «Sie hat nie mit mir gesprochen und wollte die Wohnung ausräumen», sagte der Beschuldigte.
Schon in der Vergangenheit habe sie ihn ausgenommen. Als er 60 Jahre alt war, habe er ein Doppeleinfamilienhaus verkaufen können und dabei 300'000 Franken «herausgeholt» – jetzt lebe er in einer Alterswohnung und beziehe eine AHV-Rente von 1600 Franken. «Ich habe kein Auto», sagte er und zeigt auf sein Trottinett, «aber meine Frau fährt eins.» Auf die Frage des Richters, warum er in der ganzen Zeit nie um professionelle Hilfe ersucht habe, sagte er nur, er könne bescheiden leben und wiederholte zum x-ten Mal, dass die Noch-Ehefrau am ganzen Debakel schuld sei.
Das Obergericht fällte heute noch kein Urteil. Dieses wird dem Beschuldigten auf Wunsch schriftlich zugestellt.
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