BundesgerichtsurteilWegen Corona-Pandemie aus Ausschaffungshaft entlassen
Ihm drohte Ausschaffung und Landesverweis. Doch nun darf der abgewiesene Asylsuchende seine Zelle verlassen.

Wegen Corona in die Freiheit: Ein Mann sass in Ausschaffungshaft und wird nun entlassen. (Symbolbild)
Foto: Raisa Durandi
Ein aus Marokko oder Algerien stammender Mann muss aus der Haft entlassen werden, weil seine Ausschaffung aufgrund der Corona-Pandemie in absehbarer Zeit nicht umsetzbar ist. Dies hat das Bundesgericht entschieden.