Wegen Faustschlag – Carlos muss erneut vor Gericht
Wegen eines Streits um einen Moscheebesuch soll Carlos einen Bekannten zusammengeschlagen haben. Der Staatsanwalt fordert 30 Monate Freiheitsstrafe unbedingt.
Der 21-Jährige, der seit Jahren die Zürcher Justiz auf Trab hält, befindet sich seit dem 1. April 2016 wieder im Gefängnis. Er wird sich am 6. März 2017 vor dem Bezirksgericht Zürich wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten müssen, wie das Gericht heute Mittwoch mitgeteilt hat.
Laut Anklageschrift befand sich Carlos am 29. März 2016 mit dem späteren Opfer, einem 20-jährigen Logistiker, und einem weiteren jungen Mann im Tram der Linie 2. Dabei sprachen die drei Männer über Sport und Kickboxing. Kurz vor der Haltestelle Kappeli in Altstetten, verabschiedete sich Carlos vom Logistiker per Handschlag. Dabei sagte er, die beiden Männer sollen nicht «herumgangstern», sondern einmal in die Moschee gehen. Der Logistiker entgegnete, dass jeder machen könne, was er wolle. Carlos habe ihm nicht zu sagen, dass er in die Moschee gehen solle.
Er schlug zweimal zu
Während des Wortwechsels verliess Carlos das Tram bei der Haltestelle Kappeli. Kaum draussen, verpasste er dem ebenfalls aussteigenden Logistiker unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht. Der junge Mann, so die Anklageschrift, konnte auf den aus dem Nichts und völlig überraschend erfolgten Faustschlag nicht reagieren. Das Opfer fiel aus dem Tram hinaus und sackte zusammen. Es schlug mit dem Körper und Kopf auf den Boden, wo es ein paar Sekunden bewusstlos liegen blieb. Carlos schlug ein weiteres Mal zu, verfehlte aber sein Ziel.
Der junge Mann erlitt folgende Verletzungen: Schmelzabbruch am Schneidezahn, Quetsch-Risswunde am Auge, einen leichten Bruch des Unterkiefergelenkfortsatzes sowie Hautrötungen und -schürfungen.
Der Staatsanwalt verlangt wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Die Strafe sei zu vollziehen. Der kampferprobte Beschuldigte habe mit dem Schlag billigend in Kauf genommen, dass sich das Opfer durch den unkontrollierten Sturz auf den Boden eine lebensgefährliche Kopfverletzung hätte zuziehen können.
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