Wegen Moor: Oberlandautobahn zurück zum Start
Der Kanton muss für die Oberlandautobahn eine neue Linienführung finden. Das fordern die Bundesrichter. Die Moorlandschaft bei Wetzikon muss besser geschützt sein.

Der Kanton Zürich muss das Projekt zur Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn überarbeiten. Laut Bundesgericht ist das Vorhaben mit dem Schutz von Moorlandschaften unvereinbar. Zudem fehlt ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) .
Der Kanton Zürich plant den Bau einer Verbindung zwischen dem Anschluss Uster-Ost und dem Kreisel Betzholz zwischen Hinwil und Bubikon. Damit soll eine rund zehn Kilometer lange Lücke der Zürcher Oberlandautobahn geschlossen und der heute bestehende Engpass bei der Ortsdurchfahrt Wetzikon beseitigt werden.
Öffentliches Interesse unbestritten
Gegen das im Jahr 2008 vom Zürcher Regierungsrat beschlossene und 2010 vom Verwaltungsgericht bestätigte Ausführungsprojekt gelangten mehrere Anwohner und der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz ans Bundesgericht. Es hat ihre Beschwerden nun gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an den Regierungsrat zurückgeschickt.
Laut den Richtern in Lausanne ist zwar unstreitig, dass an der Lückenschliessung ein grosses öffentliches Interesse besteht. Für das Projekt hätte jedoch zwingend ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission eingeholt werden müssen.
Moorschutz geht fast immer vor
Zudem sei das Vorhaben teilweise nicht mit dem Schutz der Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil vereinbar, einem Objekt von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit. Moore und Moorlandschaften seien gemäss Bundesverfassung zu schützen und neue Infrastrukturanlagen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.
Gemäss dem Projekt sei zwar vorgesehen, die Moorlandschaft zu unterqueren. Die vorgesehenen Tunnel hätten jedoch teilweise im Tagbau erstellt werden sollen und grosse Erdbewegungen erfordert. Aufgrund eines Augenscheins stehe zudem fest, dass die Abgrenzung der Moorlandschaft bei Hellberg erweitert werden müsse.
Planung an Bund abtreten
Dies führe dazu, dass auch gewisse oberirdische Strecken und insbesondere das Tunnelportal bei Hellberg unzulässigerweise in die geschützte Moorlandschaft zu liegen kommen würden. Wie der Kanton nun weiter vorgehen will, ist laut Gericht seine Sache.
Entweder setze er nach Anhörung der ENHK nur die beanstandete Strecke zwischen Wetzikon-Ost und dem Kreisel Betzholz neu fest oder er überarbeite die gesamte Linienführung. Da das Projekt ins Nationalstrassennetz übernommen werden solle, bestehe auch die Möglichkeit, dass der Bund die Planung weiterführe. (u.a. Urteil 1C_71/2011 vom 12.6.2012)
SDA/pia
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