Wegen überfahrenen Rotlichts: Polizei macht Hausdurchsuchung
Die Stadtpolizei Uster greift zu drastischen Mitteln: Bei einer Familie wird das Haus durchsucht – wegen des Verdachts, ein Rotlicht überfahren zu haben.

Wie weit darf man wegen eines Verkehrsdeliktes gehen? Beamte der Stadtpolizei Uster.
Nathalie Guinand
Am Morgen des 7. März, kurz nach 5.30 Uhr: Langes Klingeln und lautes Poltern an der Tür reissen Familie Gerber* in Greifensee aus dem Schlaf. Draussen stehen vier Beamte der Stadtpolizei Uster und halten den verdutzten Eltern einen Hausdurchsuchungsbefehl vor die Nase. «Wir waren völlig perplex, wussten gar nicht, was los ist», erinnert sich Liselotte Gerber.