Wegen Wegelin: UBS muss den USA Daten liefern
Die Bank Wegelin tätigte ihre Geschäfte in den USA über ein Korrespondenzkonto der UBS. Die US-Steuerbehörden vermuten nun, dass über dieses Konto amerikanische Gelder gewaschen wurden.

Neues Ungemach für die Schweizer Grossbank UBS in den USA: Ein Gericht in New York hat der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) erlaubt, von der UBS die Daten aller in den USA steuerpflichtigen Kunden anzufordern, deren Gelder zur Privatbank Wegelin flossen.
Richter William Pauley des Bezirksgerichts Manhattan erliess eine Vorladung an unbekannt zur Einforderung von Kontendaten (John Doe Summons). Damit darf der IRS von der UBS Informationen über alle Kunden fordern, deren Gelder zur geständigen Bank Wegelin flossen.
Wegelin nutzte UBS-Korrespondenzkonto
Wegelin hatte sich Anfang Januar schuldig bekannt, US-Amerikanern geholfen zu haben, Gelder vor dem US-Fiskus zu verstecken. Da Wegelin in den USA keine Filialen hatte, tätigte die Bank ihre Geschäfte mit den US-Kunden über ein sogenanntes Korrespondenzkonto bei der UBS in den USA.
Laut den Anschuldigungen haben die Bank Wegelin und mindestens zwei weitere Schweizer Banken, die ungenannt bleiben, das Wegelin-Korrespondenzkonto bei der UBS benutzt, um insgeheim Gelder von US-Steuerzahlern zu waschen.
IRS vermutet Hilfe zu Steuerhinterziehung
Der IRS habe guten Grund zu glauben, dass die Guthaben auf eine Art und Weise überwiesen wurden, mit der das Risiko, von den US-Behörden entdeckt zu werden, minimiert worden sei, heisst es in den Unterlagen. So sei den Kontoinhabern ermöglicht worden, Steuerzahlungen weiter zu vermeiden.
Mit einem John Doe Summons zwang die US-Justiz die UBS zu Beginn des Steuerstreites zwischen der Schweiz und den USA 2009 zur Herausgabe von 4450 Kundendatenstämmen.
SDA/chk
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