Demos von Massnahmengegnern in ZürichWegweisung von Teilnehmer der Corona-«Spaziergänge» war rechtens
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Wegweisungen bei den Demos legal waren. Ein Teilnehmer eines Anti-Massnahmen– «Spaziergangs» in der Stadt Zürich hatte dagegen geklagt.

Die Corona-Massnahmengegner beschäftigen die Zürcher Gerichte immer noch: Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Wegweisungen bei den Demos legal waren. Die unbewilligten Demonstrationen der Massnahmengegner hiessen im vergangenen Winter jeweils «Spaziergänge». In zahlreichen Städten fanden diese statt, immer begleitet von grossem Polizeiaufgebot.
Der Kläger, der nun vor Verwaltungsgericht abblitzte, lief am 30. Januar 2021 mit einem solchen «Spaziergang» mit mehreren hundert Teilnehmern mit. Auf der Rudolf-Brun-Brücke wurde er von der Stadtpolizei Zürich kontrolliert, für zwölf Stunden vom Stadtgebiet verwiesen und erhielt eine Verzeigung wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration.
Zuerst per Lautsprecher aufgefordert
Gegen die Wegweisung klagte er bis vor das kantonale Verwaltungsgericht. Allerdings hatte er damit keinen Erfolg, wie das am Mittwoch publizierte Urteil zeigt. Die Polizei habe die Teilnehmenden per Lautsprecher dazu aufgefordert, auseinanderzugehen, schreibt das Gericht. Danach habe es keine mildere Massnahme als die Wegweisung vom Stadtgebiet mehr gegeben.
Der Mann sei dadurch ohnehin nicht erheblich eingeschränkt gewesen. Er habe angegeben, dass er an diesem Tag an keinen anderen Ort in der Stadt gehen wolle. Die Wegweisung aller Personen sei «geeignet, erforderlich und zumutbar» gewesen, so das Gericht.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Massnahmengegner kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.
SDA/lop
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