Weiterer Schlag für die Skos
Die Stadt Dübendorf folgt dem Beispiel Rorschachs und tritt aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe aus. Skos-Chef Walter Schmid habe jeglichen Bezug zur Realität verloren, so die Kritik.

Die Stadt Dübendorf tritt per Ende Jahr aus der Schweizerischen Konferenz (Skos) für Sozialhilfe aus, wie das die St. Galler Gemeinde Rorschach bereits getan hat. Die Skos habe «jegliche Realität zur heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation verloren», teilt die Dübendorfer Sozialbehörde mit. Die Verbindlichkeiten der kantonalen Gesetzesvorlagen im Zusammenhang mit den Sozialhilfeleistungen werden auch nach einem Austritt «vollumfänglich gewahrt».
Die Sozialbehörde Dübendorf stehe klar zu einer «anständigen und wirksamen Sozialhilfe als letztem Netz der Sozialversicherungen». Ebenso klar setze sie sich aber gegen Missbrauch und gegen renitente Sozialhilfebezüger ein, teilt Sozialvorstand Kurt Spillmann (SVP) mit.
Renitenter Aargauer Sozialhilfebezüger gab den Ausschlag
Vorfälle wie jener kürzlich im Aargauischen Berikon trügen dazu bei, dass sich immer mehr Gemeinden vom privaten Fachverband distanzierten. Die Gemeinde Berikon wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, nachdem sie einem heute 22-jährigen, unkooperativen Mann die Sozialhilfe gestrichen hatte.
Unter Beschuss geriet in Zusammenhang mit diesem Fall auch Skos-Präsident Walter Schmid, der erklärte, dass auch schwierige Menschen Anspruch auf Sozialhilfe hätten, nicht nur brave. Schmid setze mit den Richtlinien der Skos die Sozialhilfeleistungen quasi gesetzlich – aber ohne demokratische Legitimation an der Basis – durch. So der Vorwurf der Dübendorfer Sozialbehörde.
Walters Schmid weilt derzeit im Ausland und will zum Vorwurf keine Stellung nehmen. Gegenüber dem «Blick» hat er die Richtlinien der Skos kürzlich mit dem Argument verteidigt, diese gäben den Gemeinden ein Rüstzeug für die tägliche Arbeit. «Die Rechtsverbindlichkeit geben die einzelnen Kantone vor, nicht wir.» Es spreche für die Richtlinien, dass sie in der Regel auf hohe Akzeptanz stiessen. Dies hänge damit zusammen, dass sich im Vorstand, der über die Richtlinien entscheidet, Vertreter aller Kantone, der Städte und Gemeinden befänden.
System Sozialhilfe «gründlich überdenken»
Die SKOS-Richtlinien zielen nach Ansicht von Dübendorf «nach wie vor in eine falsche Richtung». Niederiglohnverdienende (Working Poor) würden gegenüber Sozialhilfebeziehenden benachteiligt.
Die Dübendorfer Kritik soll dazu dienen, das System Sozialhilfe «gründlich zu überdenken», heisst es in der Mitteilung weiter. Deshalb fordert die Stadt den Zürcher Regierungsrat auf, die Verbindlichkeiten der Skos-Richtlinien umgehend grundsätzlich zu überprüfen und durch den Bund eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen.
Die Skos ist ein Fachverband, der sich für die Ausgestaltung und Entwicklung der Soziahlhilfe in der Schweiz einsetzt. Der Verein erarbeitet Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe.
Die so genannten Skos-Richtlinien haben empfehlenden Charakter. Verbindlich werden sie erst durch die kantonale Gesetzgebung, die kommunale Rechtsetzung und die Rechtsprechung. Unter den rund 1000 Vereins-Mitgliedern sind alle 26 Kantone und ein Grossteil der Städte und Gemeinden.
SDA/lop
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