Welche Pornoseiten der Bund sperrt
Blockiert werden vor allem Anbieter von Kinderpornos. Sexuelle Gewaltdarstellungen werden kaum verfolgt, obwohl sie verboten sind.

Internetseiten mit verbotener Pornografie sollen gesperrt werden. Dies sieht der Entwurf des Fernmeldegesetzes vor, den Bundesrätin Doris Leuthard gestern vorgestellt hat. Was verbotene Pornografie ist, steht im Strafgesetzbuch: sexuelle Handlungen mit Kindern, mit Tieren oder mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen. Während Pornos mit Kindern nicht leicht zu finden sind, sind solche mit Tieren und Gewaltpornos auf leicht zugänglichen Pornosites verbreitet. Wird der Bund jetzt vermehrt Pornoseiten sperren?
Die zuständige Bundespolizei (Fedpol) sagt, dass mit der Revision nur «die heutige Praxis» eine Gesetzesgrundlage erhält. Stösst die Polizei auf ein verbotenes Angebot, lässt sie dieses bei den Internetprovidern sperren. Auf dem Bildschirm des Nutzers erscheint dann ein Bild von Fedpol, das die Sperrung erklärt. An diesem Vorgehen werde sich auch mit Inkrafttreten der Gesetzesrevision nichts ändern.
Wie weit geht Einvernehmen?
Schwergewichtig sperren die Ermittler heute Seiten mit Kinderpornografie. In viel kleinerem Masse passiere dies mit Tier- und Gewaltpornos, sagt eine Sprecherin. «Wir suchen nicht proaktiv nach verbotener Pornografie im Web. Wir erhalten Meldungen oder stossen selber auf solche Inhalte.» 2016 wurden dem Fedpol 742 Kinderpornoseiten gemeldet. Bei sexuellen Handlungen mit Tieren waren es 67, bei solchen mit sexueller Gewalt 17. Eine Meldepflicht gibt es nicht.
Das Fedpol unterhält eine Kooperation mit der internationalen Koordinationsstelle Interpol. Dort gebe es eine «Worst-of-Liste» von Kinderpornoseiten. Alle von Fedpol gesperrten Seiten werden Interpol weitergegeben. Tatsache ist, dass sich Pädokriminelle immer mehr im Darknet aufhalten, wo Seiten nicht gesperrt werden können.
Ob ein Porno mit gewaltsamen Handlungen verbotene Pornografie ist, ist nicht einfach zu beurteilen. Spätestens seit dem Erfolg des Romans «Fifty Shades of Grey» und dessen Verfilmung sind Praktiken von Dominanz und Unterwerfung gesellschaftsfähig geworden. Pornoseiten sind voll solcher Filme, ob gespielt oder von Privaten selber aufgenommen und ins Netz gestellt. «Entscheidend ist, ob die Sexualpartner einvernehmlich Handlungen praktizieren», sagt die Fedpol-Sprecherin. Einvernehmliche sexuelle gewalttätige Handlungen sind nicht strafbar. Wie dies bei Filmen zu erkennen sei, sagt das Fedpol nicht. «Ob und wie weit das Einvernehmen gegeben ist, muss von Fall zu Fall beurteilt werden», so die Sprecherin. Das Ermessen der Ermittler spielt hier eine wichtige Rolle.
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