Wen der Staat überwacht
2016 hat die Schweizer Strafverfolgung 8851 Überwachungen angeordnet – die meisten wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

8851 Überwachungen ordneten die Schweizer Strafverfolger im letzten Jahr an, das teilte der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) diese Woche mit.
Die Aufschlüsselung nach Delikten, welche der «SonntagsBlick» gemacht hat, zeigt: Die meisten Überwachungen (3257) wurden wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeordnet, dahinter folgen Diebstähle (1569). Viele Überwachungen gab es auch wegen Raub (671), Betrug (491) oder der vermeintlich harmlosen Sachbeschädigung (479). Lediglich 157 Überwachungen betrafen – im Zusammenhang mit Terrorismus – das Verbot von kriminellen Organisationen.
Abhören bei hohen Deliktsummen
Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft, ärgert das. «Eine Personenüberwachung muss immer verhältnismässig sein», sagt er zur Zeitung. «Der einfache Diebstahl gehört zum Beispiel sicherlich nicht zu den schweren Straftatbeständen, die via Telekommunikationsüberwachung verfolgt werden sollten.»
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) verteidigt die Praxis. Es stimme nicht, dass Bagatelldelikte überwacht werden, sagt Sprecher Nils Güggi zu SonntagsBlick. «Beim Diebstahl ist das beispielsweise nur der Fall, wenn es sich etwa um eine hohe Deliktsumme handelt.» Ein geklautes Velo am Bahnhof führe sicher nicht zu einem abgehörten Telefon. «Schliesslich muss das von einem Richter genehmigt werden und das Delikt muss eine Überwachung rechtfertigen», so Güggi.
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