Weniger Schutz für Vögel
Die Revision der Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung stosst Natur- und Tierschützern sauer auf. Sie kritisieren den schwächeren Schutz der Tiere.

Wasservogelreservate wurden geschaffen, um Enten und andere Vögel zu schützen. In Zukunft dürften aber auch dort Vögel abgeschossen werden. So will es die Revision der Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung. Vorläufig wären die Tötungen auf jagdbare Arten beschränkt und nur beim Auftreten von Schäden erlaubt. Trotzdem kritisieren der Schweizer Vogelschutz/BirdLife Schweiz, Pro Natura und der WWF die Lockerung der Verordnung. Über die Hälfte der Entenarten in den Schutzgebieten seien jagdbar, obwohl sie in den Reservaten vor Jagd und Störungen geschützt werden sollten. Dazu komme, dass Kantone bereits verlangen, auch Abschüsse geschützter Arten zuzulassen.
Koromorane unerwünscht
Für die Tier- und Naturschützer ist zudem unverständlich, dass künftig auch Eingriffe gegen Kormorane möglich wären. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich festgehalten hat, dass die grösste Kormorankolonie am Neuenburgersee für die Berufsfischerei keine untragbaren Schäden verursache. Im Gegenteil, die Fischereierträge haben an den Seen, an denen die meisten Kormorane brüten, sogar zugenommen. Trotzdem wird das heute geltende Kriterium von «untragbaren» auf «übermässige» Schäden heruntergestuft und somit das Vorgehen gegen die Vögel ermöglicht.
Mehr Rechte für die Kantone
Eine zusätzliche Änderung, welche die Revision mit sich bringt, ist, dass neu auch Kantone, und nicht wie bisher nur der Bund, Abschuss- und andere Eingriffsbewilligungen geben könnten. Die Tier- und Naturschützer vermuten, dass dies zu verschiedensten Ausführungen der Bundesvorschriften für Schutzgebiete von nationaler Bedeutung führen würde.
SDA/nla
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