Wenn das Baby nicht heisst, wie die Mutter es nennt
Eine Mutter will fünf Tage nach Geburt ihres Kindes dessen Namen ändern. Doch das Zivilstandsamt lässt dies nicht zu. Nun muss sie jahrelang Beweise dafür sammeln, dass ihr Kind den Wunschnamen trägt.

Wer den Namen bei Geburt noch nicht weiss, muss aufpassen: Neugeborenes in Zürich. (Bild: 2004)
Dorothea Müller, Keystone
450 Franken Busse bezahlte ein Vater, weil er vergessen hatte, sein zu Hause geborenes Kind innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt anzumelden, wie «Tages-Anzeiger» gestern berichtete. Doch nicht nur die Anmeldung kann zum bürokratischen Spiessrutenlauf werden. Auch Eltern, die sich nicht sicher sind, welchen Namen ihr Kind tragen soll, müssen aufpassen, dass sie sich nicht im Paragrafendschungel verirren.