Wenn die Oma eine Bewilligung für die Enkelin braucht
Eltern, die ihre Kinder zwei oder mehr Tage pro Woche den Grosseltern anvertrauen, müssen dies den Sozialen Diensten der Stadt Zürich melden. Ansonsten droht eine Busse von 1000 Franken.

Der kleine David übernachtet gerne bei Oma und Opa. In der Regel verbringt der Zweijährige zwei bis drei Tage bei seinen Grosseltern. Für seine Eltern, die beide berufstätig sind, ist diese Lösung ideal: «Für uns ist das eine Alternative zu der Kinderkrippe. Weil meine Eltern etwas weiter weg von uns wohnen, übernachtet David oft auch bei ihnen.» Das sei auch für den Jungen praktischer, sagt sein Vater gegenüber Redaktion Tamedia. So komme der Junge früher ins Bett. Eine alltägliche Situation, wie sie in vielen Familien vorkommt. In Zürich ist das dennoch meldepflichtig. Mehr noch: Laut der Zürcher Fachstelle Pflegekinder brauchen die Grosseltern sogar eine Bewilligung.