Tupperware kommt von Herrn Tupper, Popperware von poppen
Ein kleiner Schweizer Onlineshop für Sexspielzeuge hat sich vor Gericht gegen den US-Konzern Tupperware durchgesetzt. Es ging um Verwechslungsgefahr.

Der kuriose Rechtsstreit begann 2011 und endete unlängst mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das gestern publiziert wurde. Kläger war der börsenkotierte US-Konzern Tupperware. Er setzt jährlich 1,9 Milliarden Dollar um und führt laut Eigenwerbung in der Schweiz «pro Jahr 35'000 Vorführungen und kulinarische Ateliers» durch. Dieser Gigant störte sich an einem kleinen Schweizer Onlineshop für Sexspielzeuge. Er trägt den originellen Namen Popperware.ch, ein Start-up im besten Sinne eines 38-jährigen Kleinunternehmers aus Meilen ZH, der zusammen mit seiner Frau seinen Hobbyraum zum Lager ausbaute und vor sechs Jahren online ging.