Wer einmal geklaut hat, soll nie den Schweizer Pass bekommen
Der Kantonsrat hat den SVP-Gegenvorschlag zum Bürgerrechtsgesetz für gültig erklärt – obwohl er aus Sicht der Regierung gegen Bundesrecht verstösst.

Die Zürcher werden die Wahl haben zwischen «scharf» und «sehr scharf», wenn sie – voraussichtlich Anfang 2012 – über neue Einbürgerungsbestimmungen abstimmen. Scharf formuliert ist bereits das Gesetz, das der Kantonsrat im Oktober verabschiedete: Ausländer müssen vor der Einbürgerung drei Jahre am selben Ort gewohnt haben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Sie müssen für sich und ihre Familien aufkommen, dürfen keine Sozialhilfe beziehen und nicht arbeitslos sein. Und ihre Strafregisterauszüge müssen frei von Einträgen sein.