
«Sprachpolizei», «Genderwahnsinn», «Minderheitenterror» und «Meinungsdiktatur»: Davon ist in jüngerer Zeit immer öfter die Rede, wenn Angehörige von Minderheiten ihre Rechte oder gar den Schutz vor Diskriminierung einfordern. Sogar im aktuellen Abstimmungsbüchlein ist von einem «Zensurgesetz» die Rede. Gemeint ist die Vorlage vom 9. Februar, mit der die Diskriminierung aufgrund einer bestimmten sexuellen Orientierung – sei es Homo, Hetero oder Bi – strafbar werden soll.
Droht uns die «Meinungsdiktatur», vor der wir seit längerem gewarnt werden? Etwa in all den Berichten über das vermeintliche Unwesen an den Unis, vor allem in den USA, wo im Namen von Gleichberechtigung und Minderheitenschutz die Intoleranz gegenüber Andersdenkenden grassiere. Und es zu immer absurderen Auswüchsen käme. So überempfindlich sei die «Generation Schneeflocke», heisst es immer wieder.
Belege dafür scheint es zuhauf zu geben. Da gäbe es ein College in Ohio, wo überempfindliche Studierende das Sushi in der Mensa als rassistisch bezeichnet hätten. Oder dieses College in Kalifornien, wo Ovids «Metamorphosen», ein Klassiker der antiken Literatur, als «Handbuch der Vergewaltigung» abgelehnt worden sei. Auch sonst würden «immer öfter» Trigger-Warnungen von Studierenden eingefordert. An der Uni Wien sei das Gendersternchen nun Pflicht. Und wer in einer Seminararbeit nicht richtig gendere, müsse mit einem Notenabzug rechnen. Ist das wahr?
Es lohnt sich immer, sich die Frage zu stellen, wer da von Intoleranz, «Schneeflockentum» und einer Meinungsdiktatur spricht.
Nein, keine Meinungsdikatur, kein Minderheitenterror, auch keine Sprachpolizei. Das wird immer deutlicher, seit neuerdings in Zeitungsartikeln und den sozialen Medien scheinbar perfekte Geschichten zerlegt werden, die ein «Schneeflockentum» belegen sollen. Denn viele dieser Berichte über vermeintliche Intoleranz sind verkürzt, manipuliert. Oder schlicht falsch: Der «Fall» von Ohio geht auf das Projekt einer Studentin zurück, die im Rahmen eines Journalismuskurses der Frage nachging, warum die College-Mensa zwar internationale Gerichte anbiete, sich aber keine Mühe gebe. So wurde Poulet mit Reis als «Chicken Sushi» verkauft. Auch sonst sei das Essen immer mies gewesen.
In Kalifornien wurden Ovids «Metamorphosen» als «Handbuch der Vergewaltigung» bezeichnet – von einer Studentin, die selbst Opfer einer Vergewaltigung geworden war. Beim Gendersternchen von Wien handelt es sich um eine Empfehlung, nicht um eine Vorschrift. Und ein «Verein Deutsche Sprache» sucht geradezu verzweifelt mittels Flugblatt nach Studierenden, die schlechte Noten erhielten, weil sie sich «sprachpolizeilichen Genderregeln» widersetzten.
Bisher ist es noch zu keinem einzigen Prozess gekommen. Und auch bei der Abstimmungsvorlage vom 9. Februar handelt es sich nicht um ein «Zensurgesetz». Vielmehr muss das diskriminierende Verhalten «vorsätzlich» sein, damit es nach Annahme der Vorlage strafbar ist. Es muss der Täterin oder dem Täter also bewusst sein, dass er oder sie jemanden herabsetzt, diskriminiert oder einer Person ihre Rechte abspricht. Nicht strafbar sind diskriminierenden Äusserungen im privaten Kreis. Oder am Stammtisch. So steht es im Abstimmungsbüchlein.
Warum sollte willentlich herbeigeführte Diskriminierung - von wem auch immer – nicht strafbar sein?
Es lohnt sich immer genau zu lesen, den Kontext von vermeintlich krassen Fällen sogenannter politischer Korrektheit zu rekonstruieren. Und sich dann die Frage zu stellen, wer da von Intoleranz, «Schneeflockentum» und einer Meinungsdiktatur spricht. Meist sind es Angehörige von Mehrheiten, die gegen einen vermeintlichen «Minderheitenterror» anschreiben. Und ja, sehr oft sind es ältere weisse Männer, die sich ihren Einfluss und ihre Macht erhalten wollen, indem sie gegen das schimpfen, was ihren Status und ihr Tun infrage stellen könnte. Dabei wird in Kauf genommen, dass berechtigte Anliegen kleingeredet oder lächerlich gemacht werden.
Wie schäbig das ist, muss nicht erklärt werden. Stattdessen sollte man besonders fleissigen und lauten Kämpfern gegen die sogenannte politische Korrektheit die Frage stellen, was eigentlich gegen Gleichberechtigung sprechen soll, warum wir es zulassen sollten, dass andere verletzt werden. Was uns das Recht gibt, einer Person abzusprechen, dass sie sich verletzt fühlt. Und warum willentlich herbeigeführte Diskriminierung – von wem auch immer – nicht strafbar sein sollte. Mit einer gewissen Sprachlosigkeit muss gerechnet werden.
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