
Ich habe eine Wohnung zu vermieten. Darf ich die Kosten für die Namensschilder am Briefkasten und an der Türglocke dem Mieter belasten?
Auf Ihre Frage gibt das Mietrecht keine Antwort, und sowohl der Hauseigentümer- wie auch der Mieterinnenverband bestätigen, dass dies nicht geregelt sei. Somit sei es Sache der Parteien, dies untereinander zu vereinbaren.
Eine Möglichkeit wäre, dies im Vertrag zu regeln. Da könnten Sie festhalten, dass Sie selber für die Herstellung der Schilder sorgen, aber der Mieter oder die Mieterin die Kosten übernehmen muss. Solche vertraglichen Regelungen sind etwa bei einzelnen Liegenschaftenverwaltungen üblich.
Falls Sie es versäumen, rechtzeitig zu vereinbaren, wer die Kosten übernimmt, dürfte es schwierig sein, der Mietpartei einfach die Kosten aufzubürden. Diese könnte die Zahlung verweigern mit dem Hinweis, das sei nicht abgemacht. Ein Streit wegen der Kostenübernahme lohnt sich auf keinen Fall, zumal es dabei um einen geringen Betrag geht.
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Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an geldundrecht@tamedia.ch
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Wer übernimmt die Kosten für die Namensschilder?
Über eine Vereinbarung zwischen Mietern und Vermietern.