Wer unter 10 Gramm Cannabis dabei hat, bleibt straffrei
Kehrtwende im Umgang mit Cannabis in Zürich und Winterthur: Der blosse Besitz von maximal 10 Gramm Gras wird in Zukunft nicht mehr bestraft.

Und plötzlich gibt es dieses Urteil eines Basler Falls, das für Zürcher und Winterthurer Kifferinnen und Kiffer einiges verändert. Wer bislang in den Städten Zürich oder Winterthur weniger als 10 Gramm Gras auf sich trug und von der Polizei erwischt wurde, erhielt eine 100-Franken-Busse. Wer diese nicht innert 30 Tagen bezahlte, erhielt Post vom Stadtrichteramt, das die Polizeirapporte bearbeitet.
In Zukunft wird dies so nicht mehr der Fall sein. Denn die Stadtrichterämter Zürich und Winterthur haben beschlossen, dass sie «Verfahren wegen blossen Besitzes einer geringfügigen Menge Cannabis bei Erwachsenen inskünftig einstellen oder nicht an die Hand nehmen», sagt Katharina Graf, leitende Stadtrichterin der Stadt Zürich, auf Anfrage. Damit reagieren die Ämter auf «die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtes».
Stadtpolizei analysiert
Graf bezieht sich auf ein kürzlich gefälltes Bundesgerichtsurteil. Die Richter urteilten in einen Fall aus Basel-Stadt. Dort erwischte die Polizei einen Mann mit 0,5 Gramm Marihuana und 0,1 Gramm Haschisch – und büsste ihn. Zu Unrecht, wie die Bundesrichter nun schreiben. Weil der Basler nicht beim Konsum erwischt wurde, liege «klarerweise eine straflose Vorbereitungshandlung» vor. Das Betäubungsmittelgesetz besagt: «Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet, (...) ist nicht strafbar.» Und seit dem 1. Oktober 2013 wird die «geringfügige Menge» definiert: 10 Gramm Cannabis. Mit dem Urteil stellt das Bundesgericht klar, dass der Besitz – nicht aber der Konsum –straffrei ist.
Während die Stadtrichterämter Zürich und Winterthur bereits auf das Urteil reagiert haben, sind andere Behörden noch nicht so weit. Zum Beispiel die Stadtpolizei Zürich: «Wir haben Kenntnis vom Urteil des Bundesgerichts und von dem Entscheid des Stadtrichteramts», sagt Sprecher Marco Cortesi. Die Polizei stehe nun in engem Kontakt mit den verschiedenen Strafbehörden des Kantons und analysiere derzeit den Entscheid. «Ob dies eine Änderung unserer Praxis zur Folge hat, ist noch offen.» Die Stadtpolizei Zürich erteilt also vorläufig weiterhin Bussen für den Besitz von Cannabis. Nur wer diese nicht bezahlt, ist von der Praxisänderung des Zürcher Stadtrichteramts betroffen.
Folgen für Jugendliche unklar
Was das Bundesgerichtsurteil für Minderjährige bedeutet, die mit Cannabis erwischt werden, ist noch unklar. Das Stadtrichteramt ist nur für Erwachsene zuständig. Die Zürcher Oberjugendanwaltschaft sagt, sie analysiere nun die Lage.
Der Zeitpunkt der Kehrtwende im Umgang mit Cannabis ist überraschend. Dass die Bussenpraxis wankt, weniger. Der Grund: Jusstudent Till Eigenheer. Er wehrte sich 2015 zusammen mit einem Mann gegen eine Busse der Stadtpolizei vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie bekamen recht. Der Fall wurde aber nicht ans Obergericht weitergezogen. Der Stadtrat stellte sich auf den Standpunkt, dass der Entscheid eines Einzelrichters nicht eine langjährige Praxis umstossen könne. Dazu brauche es einen Leitentscheid zumindest des Zürcher Obergerichts.
Eigenheer hat daraufhin einen neuen Anlauf genommen. Erst vor wenigen Tagen feierte er wieder einen Erfolg vor dem Bezirksgericht: «Nun wird sich als Nächstes das Zürcher Obergericht mit der Sache befassen und ein Grundsatzurteil fällen müssen», sagte er noch und erwartete frühestens in einem halben Jahr einen Leitentscheid. Und nun die folgenreiche Überraschung durch das Bundesgericht.
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