
Wir sind zwei Seniorinnen, die regelmässig gemeinsam in die Ferien verreisen. Unterwegs teilen wir uns jeweils ein Doppelzimmer, das kommt günstiger. Beide haben wir eine Reiseversicherung, jedoch nicht bei der gleichen Versicherungsgesellschaft. Angenommen, meine Reisepartnerin erkrankt und könnte nicht mitreisen: Dann würde ich die Reise nicht allein unternehmen wollen. Wir reisen ja nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen zusammen, sodass wir uns im Notfall gegenseitig beistehen können. Wie ist das nun, wenn ich eine gebuchte Reise absage, weil meine Kollegin nicht mitkommen kann: Wären meine Kosten durch die Reiseversicherung gedeckt?
Das kommt auf die Versicherung an. Die meisten übernehmen die Annullationskosten auch für den Fall, dass die Begleitperson ausfällt, und nicht nur, wenn man selber an der Reise verhindert ist. Oft verlangen die Versicherungen aber, dass die Begleitperson dieselbe Reise gebucht hat.
In welchen Fällen die Reiserversicherungen zahlen, ist nirgends vorgegeben. Jede Versicherung legt dies selber fest. Welche Leistungen Ihre Versicherung gewährt, erfahren Sie aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sollten diese nicht verständlich sein, fragen Sie nach. Lassen Sie sich allfällige mündliche Zusicherungen auf jeden Fall schriftlich bestätigen.
Gehört Ihre Versicherung zu denen, die nicht zahlen, wenn die Begleitperson ausfällt, können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf den nächsten Termin kündigen. Bevor Sie eine neue Versicherung abschliessen: Achten Sie darauf, ob diese das bietet, was Ihnen wichtig ist.
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Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an geldundrecht@tamedia.ch
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Wer zahlt, wenn die Begleitperson ausfällt?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Reiserecht.