Wer zu Hause Energie sparen will, wird bestraft
Umweltbewusste Hausbesitzer, die den Energieverbrauch ihres Hauses mit einer Sanierung reduzieren, steigern dessen Wert. Zum Dank gibts dicke Post vom Steueramt.

Da kam ein hoher Beamter des Luzerner Amtes für Umwelt und Energie ins Staunen: Er liess sich eine Fotovoltaik-Anlage aufs Hausdach montieren und erfuhr dann vom Luzerner Steueramt, dass er deswegen mehr Steuern bezahlen müsse.
So bitter die Erfahrung für den Betroffenen, so gängig ist die Praxis – und zwar nicht nur in Luzern, wie der Immobilienbewertungsexperte des Kantons Luzern, Gino Bätscher, bestätigt. «Eine Haussanierung bedeutet eine Wertsteigerung. Darum muss der Hausbesitzer nach der Sanierung höhere Steuern bezahlen.» Es steigen sowohl die Vermögenssteuer als auch der Eigenmietwert. Glücklich ist Bätscher über dieses System nicht, weil man dadurch falsche Signale setze. «Wer den Empfehlungen der Behörden nachkommt und sein Haus energetisch saniert, wird bestraft.» Wer dagegen nichts tue, komme fiskalisch letztendlich besser weg.
200 Millionen sind zu verteilen
Das ist auch nicht im Sinne von Bundesrat und Parlament, die ein spezielles Programm zur Gebäudesanierung beschlossen haben, um den Energieverbrauch zu drosseln. Hintergrund bildeten die Diskussionen über den Klimawandel, der durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe beschleunigt wird. Das Parlament beschloss darum die Einführung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Ein Teil davon soll aber in die energetische Sanierung des Schweizer Immobilienparks fliessen.
Insgesamt stehen so 200 Millionen für die energetische Sanierung von Liegenschaften zur Verfügung. Und die Schweizer Hausbesitzer liessen sich nicht zweimal bitten: «Das Programm ist bereits jetzt ein Grosserfolg», sagt Luzerner CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger, einer der engagiertesten Verfechter der CO2-Teilzweckbindung für die Gebäudesanierung. Es seien erheblich mehr Anfragen eingegangen, als Gelder zur Verfügung stünden. «Der Ständerat hat darum bereits eine Aufstockung auf 300 Millionen beschlossen.»
Lustenberger ist überzeugt, dass die Mehrheit des Nationalrats ebenfalls für eine Aufstockung ist. Er bedauere aber, wenn jetzt renovationswillige Hausbesitzer nach einer Sanierung wegen der Wertsteigerung der Liegenschaft vom Steueramt stärker zur Kasse gebeten werden.
«Nun wird das Gebäude höher bewertet»
Das ärgert die Betroffenen auch dann, wenn der Steuerzuschlag letztendlich vielleicht nicht so hoch ist – wie zum Beispiel in Obwalden. «Wenn 100'000 Franken investiert werden, kann man von einem Mehrwert von 20'000 bis 30'000 Franken ausgehen. Und das macht pro Jahr eine höhere Steuerbelastung von rund 200 Franken, wenn man Vermögenssteuer und Eigenmietwert addiert», sagt Robert von Wyl, Vizechef der Obwaldner Steuerverwaltung.
Dennoch wandte sich eine Obwaldner Familie mit einem Protestschreiben an höchste bundesbernische Ämter: Sie sei der Empfehlung der Gebäudesanierung nachgekommen, heisst es im Brief. «Die Fassade wurde isoliert und eine Solaranlage installiert. Nun wird das Gebäude durch die Schatzungsbehörden des Kantons höher bewertet. Wir werden also für diese Massnahmen bestraft.»
Das Problem sei erkannt, sagt der Luzerner Immobilienbewertungsexperte Gino Bätscher. Nur brauche es leider eine gewisse Zeit, bis die Politik hier Anpassungen vornimmt.
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