Werbeanrufe von Krankenkassen bleiben erlaubt
Der Ständerat hält ein Werbeverbot für Krankenkassen für «unverhältnismässig». Der Versuch einer Selbstregulierung durch die Branche ist allerdings gescheitert.

Die Telefonwerbung durch Krankenversicherer wird nicht verboten. Der Ständerat hat heute eine Motion aus dem Nationalrat mit 24 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Die kleine Kammer folgte bei ihrem Entscheid der Empfehlung des Bundesrates und seiner vorberatenden Kommission. Ein Verbot wäre unverhältnismässig und mit der Wirtschaftsfreiheit nicht vereinbar, sagte Urs Schwaller (CVP/FR) im Namen der Kommission. Es sei auch nicht einsehbar, warum ein Verbot für eine einzelne Branche erlassen werden sollte. Telefonwerbung gebe es auch für Medien, Kosmetik oder Wein. Ausserdem könnten sich die Bürgerinnen und Bürger mit einem Sternchen im Telefonbuch vor solchen Werbeanrufen schützen.
Selbsregulierung gescheitert
Nationalrat Jacques-André Maire (SP/NE) hatte seinen Vorstoss in der grossen Kammer damit begründet, dass die bisherigen Versuche, die Telefonwerbung bei der Krankenversicherung einzuschränken, nicht gefruchtet hätten. Zwar habe der Krankenversicherungsverband Santésuisse mit seinen Mitgliedern eine Vereinbarung getroffen, die das Problem durch Selbstkontrolle lösen solle. Es zeige sich jedoch, dass die Telefonwerbung seither nicht zurückgegangen sei.
Hans Stöckli (BE/SP) wies im Ständerat darauf hin, dass Santésuisse die Sebstregulierung ohnehin vor kurzem aufgehoben habe - auf Druck der Wettbewerbskommission (Weko), die moniert habe, es fehle die gesetzliche Grundlage dafür. Auch Santésuisse habe also ein Interesse an einem Ja zur Motion. Den Vergleich mit dem Weinhandel fand Stöckli nicht zulässig, da der Weinhandel im Gegensatz zur Krankenversicherung nicht obligatorisch sei. Dies rechtfertige ein Verbot für Krankenversicherungen.
Der Trick der Mutter
Alex Kuprecht (SVP/SZ) widersprach. Er ärgere sich auch über solche Anrufe, die er trotz Sternchen-Eintrag erhalte, gestand er. Die Motion lehne er aber ab. Es gelte, auf anderem Weg eine gesetzliche Grundlage für die Selbstregulierung zu schaffen.
Gesundheitsminister Alain Berset bat den Rat ebenfalls, statt auf die Motion auf das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz zu setzen, das in den Räten umstritten ist.
Wer sich über Telefonwerbung von Krankenversicherern ärgert, kann vorläufig einen Trick anwenden, den Stöckli verriet: Seine Mutter sage den Anrufern jeweils, sie müsse dies mit ihrem Vormund besprechen, erzählte er. Dann seien die Gespräche rasch zu Ende.
SDA/ldc
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