Werden künftig unsere E-Mails überwacht?
Fragen und Antworten zum neuen Nachrichtendienstgesetz.

Warum braucht es ein neues Nachrichtendienstgesetz?
Heute darf der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) potenzielle Terroristen nur im öffentlichen Raum überwachen. Nicht erlaubt sind das Eindringen in private Räume, die Überwachung von Telefon und Mailverkehr und das Hacken fremder Computer. «In Anbetracht der Lage und der technologischen Entwicklung, die zu immer aggressiveren und komplexeren Bedrohungsformen führen, kann der NDB seine Aufgaben damit nicht mehr ausreichend erfüllen», begründet das Verteidigungsdepartement. Mit dem Gesetz erhält der Nachrichtendienst neue Arbeitsinstrumente. Dazu gehören die Überwachung von Post- und Internetverkehr, der Einsatz von Ortungs- und Überwachungstechnologie an nicht öffentlichen Orten und das Eindringen in fremde Computer (auch im Ausland).