Whistleblower Elmer führt Medien-Feldzug weiter
Erfolg für den früheren Julius-Bär-Banker: Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die «Weltwoche» ihre Vorwürfe mit Beweisen belegen muss. Rudolf Elmer wurde unter anderem als Erpresser bezeichnet.

Der ehemalige Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer, gegen den wegen Bankgeheimnisverletzung ein Verfahren läuft, will auf gerichtlichem Weg seine Ehre wiederherstellen. Er prozessiert gegen die «Weltwoche» und gegen die «Bilanz», die ihn unter anderem als Datendieb, Erpresser und gescheiterte Persönlichkeit bezeichneten.
Bei beiden Klagen hat Elmer einen Zwischenerfolg erzielt, wie aus Gerichtsbeschlüssen hervorgeht, die der Beschuldigte heute veröffentlichte. Beim Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die «Weltwoche» verfügte das Zürcher Bezirksgericht, dass das Wochenblatt seine Vorwürfe mit Beweisen belegen muss.
Hinweise gefehlt
Der Presserat war bereits im Juli 2012 zum Schluss gekommen, dass die «Weltwoche» Elmer zumindest hätte anhören müssen, bevor sie ihn als «Dieb» und «Erpresser» bezeichnete. Zudem habe im Text der Hinweis gefehlt, dass der Ex-Banker die Vorwürfe bestreite.
Auch beim Ehrverletzungs-Verfahren gegen die «Bilanz» kann der 57-Jährige einen kleinen Erfolg verbuchen. Das Obergericht beschloss, dass das heute sistierte Verfahren wieder aufgenommen werden soll.
Das Bezirksgericht Zürich muss sich also wieder mit Elmers Vorwürfen gegen das Wirtschaftsmagazin befassen, das kritisch über ihn berichtet hatte. Im Februar 2011 verfügte das Gericht, das Verfahren gegen die «Bilanz» zu sistieren, bis ein rechtsgültiges Urteil gegen den Ex-Banker vorliegt.
Noch kein rechtsgültiges Urteil
Ein rechtsgültiges Urteil liegt im Fall Rudolf Elmer bis heute nicht vor. Das Obergericht hatte sich im November 2011 geweigert, ein Urteil zu sprechen, weil die Anklage unvollständig sei. Es schickte den Fall zurück an die Staatsanwaltschaft und verlangte Ergänzungen.
Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte Elmer im Januar 2011 wegen Drohung, versuchter Nötigung und Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken. Sowohl Elmer als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter.
Der nächste Tiefschlag ereilte Elmer noch am Abend seiner Verurteilung: Auf dem Heimweg vom Prozess wurde er erneut verhaftet und für sechs Monate in Untersuchungshaft gesteckt.
Viel Lärm um leere CDs
Grund war eine international beachtete Medienkonferenz nur wenige Tage vor dem Zürcher Prozess, an der Elmer dem Wikileaks-Gründer Julian Assange mehrere CDs übergab. Auf diesen seien Daten von rund 2000 Steuersündern gespeichert, gab Elmer damals zu Protokoll. Wie sich später herausstellte, waren die CDs leer.
Der ehemalige Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman-Islands sieht sich als Whistleblower, weil er kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden mehrmals Kundendaten zuspielte - in der Hoffnung, dass die Kontoinhaber als Steuerbetrüger bestraft würden. Die Daten wurden aber nicht verwertet. Elmer sind der Schweiz so rund 100 Millionen Franken Steuergelder entgangen.
SDA/wid
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch