Wichtiger Schutz steht auf der Kippe
Der Bund plant, die Regeln des Vertragsrechts aufzuweichen. Kunden sollen nicht mehr so einfach aus einem Vertrag mit einem Dienstleister aussteigen dürfen.

Was haben Kunden von Partnervermittlungs-, Weiterbildungs- und Schlankheitsinstituten gemeinsam? – Sie alle haben mit ihrem Vertragspartner einen «einfachen Auftrag» abgeschlossen. Das ist ein im Obligationenrecht geregelter Vertragstyp, der auf die allermeisten Dienstleistungen anwendbar ist. So unterliegen etwa auch Verträge mit Ärzten, Rechtsanwälten und Banken dem Auftragsrecht (siehe Box). Dessen wirtschaftliche Bedeutung ist enorm, auch wenn sich Konsumentinnen und Konsumenten meist nicht bewusst sind, dass sie ein Auftragsverhältnis eingehen.