Studierende legen Beschwerde einWiderstand gegen hohe Geldstrafen an der Uni Zürich
Die neue Disziplinarordnung der Hochschule sorgt für Kritik – jetzt fechten Studierende die Arbeitseinsätze und Geldstrafen von bis zu 4000 Franken an.

Die Universität Zürich hat vor einigen Wochen eine neue Disziplinarverordnung abgesegnet, mit der sie fehlbaren Studentinnen und Studenten gemeinnützige Arbeitseinsätze von bis zu 40 Tagen und Geldstrafen von maximal 4000 Franken aufbrummen kann. Diese könnten unter anderem bei Plagiaten in Dissertationen, unerlaubten Handlungen während Prüfungen oder politischen Störaktionen verhängt werden (lesen Sie hier mehr).
Das neue Regelwerk sorgte unter Studierenden für harsche Kritik. Heute Montag hat der Studierendenverband VSUZH nun Beschwerde gegen die Verordnung beim kantonalen Verwaltungsgericht eingereicht.
«Existenzielle Gefährdung»
Die Position der Studierenden sei in der Ausarbeitung kaum berücksichtigt worden, schreibt das «Bündnis gegen Disziplin» in einer Medienmitteilung. Im Bündnis haben sich verschiedene Studierendenorganisationen wie das feministische Hochschulkollektiv, der Klimastreik an den Hochschulen und die kritischen Jurist*innen Zürich zusammengeschlossen. Es fordert den Rückzug der Verordnung, eine Revision unter umfassendem Miteinbezug der Studierendenschaft und das Ende von repressiven Massnahmen gegenüber Studierenden.
Insbesondere die Geldstrafen kritisieren die Studierenden – diese könnten «verheerend sein, da sie finanziell benachteiligte Studierende existenziell gefährdet, während sich reichere freikaufen könnten».
In einer früheren Version dieses Artikels hiess es, in der Disziplinarverordnung seien Geldstrafen bis maximal 5000 Franken möglich. Das ist falsch, es sind maximal 4000 Franken. Der Universitätsrat hat bei der Genehmigung den ursprünglich geplanten Maximalbetrag von 5000 auf 4000 Franken gesenkt.
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