
Hat die SVP «Anspruch» auf einen zweiten Bundesratssitz? Sie hat ihn natürlich nicht. Die gebieterische Vokabel, mit der die Claqueure des SVP-Wahlsiegs jetzt im Freudentaumel wieder um sich werfen, sollte aus dem Politsprech getilgt werden. Unsere Verfassung schreibt vor, dass im Bundesrat die «Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind». Ein irgendwie gearteter Anspruch für eine Partei oder Interessengruppe lässt sich hingegen nirgendwo herbeideuteln. Dass unser Parlament seit 1959 jeweils versucht hat, den Bundesrat alle vier Jahre nach dem Ebenbild der Bundesversammlung neu zu erschaffen – dazu war es nicht durch Ansprüche verpflichtet. Es hat damit vielmehr einem Gebot der politischen Klugheit gehorcht.
Widmer-Schlumpf soll die SVP zappeln lassen
Ein Rücktritt der Bundesrätin würde vieles entspannen. Und mit dem richtigen Timing hat sie einiges in der Hand.