Wie die türkischen Kidnapper entkamen
Ein Diplomat konnte sich in die Türkei absetzen, obwohl die Bundesanwaltschaft bereits ermittelte.

Der ranghöchste türkische Vertreter, der in die Vorbereitung der Entführung eines Zürcher Unternehmers involviert war, entging knapp einem Verhör und einer möglichen Festnahme. Obwohl die Schweizer Behörden gemäss mehreren Quellen spätestens Ende 2016 von seinen Aktivitäten erfahren hatten, blieb Haci Mehmet Gani monatelang unbehelligt. Erst im August 2017, als sich die Hinweise auf kriminelles Tun weiter verdichteten, setzte sich der als Presseattaché der türkischen Botschaft in Bern getarnte Spion in die Türkei ab. Ein Blick auf die Chronologie zeigt, wie knapp er davonkam. Die Abfolge der Ereignisse wirft auch die Frage auf, ob die offizielle Schweiz energisch genug vorging.
2016: Planung und Auffliegen
Im Spätsommer 2016 werben Gani und weitere türkische Agenten auf einem Friedhof und vor einer Autogarage im Zürcher Oberland Emre* an. Sie wollen den in der Nähe lebenden Familienvater dafür gewinnen, einen Bekannten, der zur islamischen Gülen-Bewegung gehört, mit K.-o.-Tropfen zu betäuben. Sie versprechen ihm viel Geld. Der Angeworbene macht aber nicht mit. Vielmehr offenbart er seinem Umfeld den Entführungsplan.
Was die türkischen Agenten noch nicht wissen: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) observierte ihre Geheimtreffen. Er erfuhr frühzeitig von der geplanten Betäubung und Verschleppung.
Im November 2016 setzt sich Hakan Kamil Yerge in die Türkei ab – nach nur drei Jahren als Zweiter Sekretär der Botschaft seines Landes in Bern. Er ist der zweite in die Aktion involvierte Diplomat, der identifiziert werden konnte. Der erste, Haci Mehmet Gani, bleibt in der Schweiz, als ob nichts wäre.
2017: Aussagen und Ausreise
Rund ein halbes Jahr nach dem ersten Geheimtreffen auf dem Friedhof ersucht die Bundesanwaltschaft (BA) im Fall um eine Ermächtigung für eine Strafverfolgung. Bei Nachrichtendienstdelikten ist dies erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Aussendepartement (EDA) erteilt das Justizdepartement den Ermittlern im März 2017 die Erlaubnis, aktiv zu werden. Die BA befragt das avisierte Opfer sowie Emre.
Dank der Observation und den Aussagen liegen nun wesentliche Elemente vor, die zu einer Befragung und sogar zu einer Inhaftierung des angeblichen Presseattachés führen könnten. Gani erfährt von Emre, was die BA gegen ihn in der Hand hat. Ende August 2017 geht es plötzlich schnell. Der Agent wird im Garten der türkischen Botschaft in Bern mit einer kleinen Zeremonie verabschiedet. Die Aufnahmen deuten auf eine improvisierte Feier und einen überhasteten Abgang hin. Bekannte beteuern heute, dass Gani in der Schweiz bleiben wollte. Doch jetzt ist er weg.
2018: Die späte Überraschung
Um die Strafuntersuchung wird es ruhig. Erst nachdem sich Medien nach dem Stand der Ermittlungen erkundigen, scheint wieder Bewegung in die Sache zu kommen. Anfang dieser Woche, ein Jahr nach Eröffnung des Verfahrens, fragt die BA beim EDA nach, ob die Agenten Yerge und Gani überhaupt Immunität genössen. Dies würde die beiden vor einer Strafverfolgung schützen.
Nicht nur unter Laien, sondern auch bei Politikern und selbst Beamten ist die Ansicht verbreitet, dass Diplomaten selbst schwere Verbrechen mehr oder weniger ungestraft begehen können. Doch das ist ein Irrglaube. Die Immunität gilt nicht absolut.
Trotzdem überrascht die Einschätzung, die das EDA nun im Friedhof-Fall gibt, selbst Strafverfolger. Bei den Vorwürfen der BA für die Beschuldigten gelte kein Schutz durch die Immunität. Das bedeutet: Yerge und Gani können zur Rechenschaft gezogen werden. Dumm nur, dass sie längst über alle Berge sind. Ankara wird seine Agenten niemals ausliefern.
Bleibt die Frage, ob die Schweiz der Türkei je klarmachte, dass sie die Verletzung ihrer Souveränität nicht duldet. Hat sie je diplomatisch reagiert? Oder schweigt sie seit eineinhalb Jahren?
Das EDA teilt mit, es habe seit dem vereitelten Staatsstreich von 2016 «in verschiedenen Kontakten mit türkischen Vertretern klargestellt, dass nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegen die türkische Diaspora in der Schweiz inakzeptabel sind und die Türkei ihre internationalen Verpflichtungen einhalten muss». Es werde dies auch weiterhin tun.
Aus dem Parlament kommt jetzt aber der Ruf nach einer stärkeren Reaktion zum Entführungsversuch – und zwar aus fast allen Parteien, von SP bis SVP. «Der Bundesrat muss der Türkei unmissverständlich und öffentlich klarmachen, dass sie die Schweizer Rechtsordnung zu respektieren hat», sagt SP-Präsident Christian Levrat. Auch SVP-Nationalrat Adrian Amstutz, sonst nur selten mit Levrat einig, sagt, in diesem Fall genüge es nicht mehr, den Protest auf den üblichen diplomatischen Wegen anzubringen. «Wenn man solche Vorfälle gegenüber der Öffentlichkeit verschleiert, animiert das die Türken und andere Staaten bloss dazu, damit weiterzumachen», sagt Amstutz.
Levrat fordert, dass die Justiz den involvierten Diplomaten den Prozess macht – notfalls in Abwesenheit der Angeklagten. Auch Politiker aus anderen Parteien fordern eine scharfe Reaktion. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann verlangt, «dass der Bundesrat sämtliche türkischen Diplomaten und türkischen Staatsangehörigen, die Kenntnis von diesen Vorgängen hatten, sofort ausweist.» Zudem müsse die Öffentlichkeit unverzüglich informiert werden.
*Name geändert.
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