«Wie kann man Schafe mit Wildschweinen verwechseln?»
Trotz des schweizweit eingeführten Treffsicherheitsnachweises kam es im Thurgau zu einem fatalen Jagdfehler. Dem früheren Nationalrat und Jäger Peter Weigelt ist dies ein Rätsel.

Hierzulande werden jedes Jahr rund 70'000 Rehe, Gämsen, Hirsche und Wildschweine von gut 30'000 Jägern erlegt. Und genauso wie bei anderen Tätigkeiten passieren Fehler und Unfälle. Zwischen 2000 bis 2016 gab es in der Schweiz insgesamt 57 tödliche Jagdunfälle, und in den Jahren 2011 bis 2015 registrierte die Unfallversicherung gut 1500 Verletzte.
Dann gibt es noch die Kategorie «Jagdfehler» – also wenn der Jäger das falsche Tier oder Objekt trifft. Wie ein Blick in die Zeitungsarchive zeigt, kommt dies immer wieder vor. Im November verwechselte ein 80-jähriger Bündner Jäger einen Hund mit einem Fuchs, das Opfer war ein zehnjähriger Border Collie. Zwei Monate zuvor schoss ein Schweizer Jäger im französischen Departement Savoyen irrtümlicherweise auf vier Esel, drei starben oder mussten eingeschläfert werden.
Zum Jahreswechsel kam es nun auch in der Ostschweiz zu zwei Jagdfehlern. Laut der «Wiler Zeitung» wurde zwischen dem 21. und 29. Dezember im sanktgallischen Lörwald am Waldrand ein Bienenhaus mit Carnica-Bienen beschossen. Die Projektile, welche von der Polizei vor Ort gefunden wurden, durchschlugen unter anderem die an der Ostseite des Hauses angebrachten Fensterläden. Der Fall sei darum brisant, weil sich in unmittelbarer Nähe des Bienenhauses Spazierwege und Trampelpfade befinden, welche auch bei Hundehaltern beliebte Strecken sind.
Polizei ermittelt gegen fehlerhaften Thurgauer Jäger
Brisanter war aber ein Zwischenfall im benachbarten Thurgau. In der Nacht von Freitag auf den Samstag hat ein Jäger zwischen Affeltrangen und Thundorf versehentlich vier Schafe erschossen. Er hielt sie für Wildschweine. «Ich habe schon einiges erlebt, aber erschossen wurde bis anhin noch keines meiner Schafe», sagte der Besitzer der betroffenen Schafherde dem «St. Galler Tagblatt». Die Verwechslung von Schaf und Wildschwein sei für ihn nicht nachvollziehbar. Der Hirte, der an jenem Abend die Herde beaufsichtigte, sei schon viele Jahre mit den Schafen in das Waldstück bei Affeltrangen gegengen, um jeweils dort zu übernachten. «Besonders schmerzt den Hirten, dass sein Leittier unter den erschossenen Schafen war», sagt der Schafzüchter. Die Tiere seien an dem Abend nicht ausgebüxt, sondern stets in der Herde geblieben.
Der Präsident der Jagdgesellschaft Affeltrangen, Josef Hämmerli, stellte gestern eine Medienmitteilung in Aussicht. Wie er auf Anfrage heute sagte, habe sich dies erübrigt, weil sich der Herdenbesitzer und der Jäger «gütlich geeinigt» hätten. Nach Informationen von Redaktion Tamedia handelt es sich beim Jäger um einen 61-jährigen Mann aus Weingarten-Kalthäusern TG. Da gegen ihn ein Verfahren der Polizei respektive der Staatsanwaltschaft läuft, wollte sich die Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau nicht weiter zum Fall äussern.
Keine Gesundheitskontrollen für Jäger
Dennoch stellt sich einmal mehr die Frage, ob Schweizer Jäger genügend gut ausgebildet sind und professionell beaufsichtigt werden. Wie in den anderen Kantonen gibt es auch im Thurgau mehrtägige Jungjägerlehrgänge. Wie wird aber gewährleistet, dass ältere Jäger, die womöglich vor Jahrzehnten ihren Jagdschein erwarben, weiterhin auch gesundheitlich fit genug für die Jagd sind? Zum Beispiel analog zu den Fahrtauglichkeits-Prüfungen für Senioren im Strassenverkehr. «Es gibt keine regelmässige Gesundheitskontrolle bei Jägern», sagt Roman Kistler, Leiter der Thurgauer Jagd- und Fischereiverwaltung. Allerdings werde aber ab April 2018 von jedem Jäger im Kanton Thurgau ein jährlicher Treffsicherheitsnachweis eingefordert werden, was auf einer kürzlich erfolgten Jagdgesetzrevision beruhe.
Tatsächlich wurde vor zwei Jahren für alle Jäger der Schweiz der Treffsicherheitsnachweis eingeführt. Die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz empfahl den Kantonen, die Prüfung auf den Juli 2017 einzuführen. Der gesamtschweizerische Treffsicherheitsnachweis beinhaltet ein einheitliches Programm und gilt in der ganzen Schweiz. Gefordert sind: 4 Treffer in ununterbrochener Folge mit der Kugel auf mindestens 100 Meter. Beim Schrot sind es 4 Treffer in ununterbrochener Folge auf Rollhase oder Kipphase. Wer die alljährliche Schiessprüfung nicht besteht, darf nicht jagen, bis er diese Prüfung erfolgreich bestanden hat.
Treffsicherheitsnachweis auch im Thurgau obligatorisch
Da jedoch die Kantone ihr Jagdgesetz entsprechend anpassen müssen, ist der Treffsicherheitsnachweis noch nicht überall obligatorisch. Im Kanton Thurgau gilt zwar das Obligatorium erst ab kommendem April. Wie aber Bruno Ackermann, Präsident der Thurgauer Jagdgesellschaft, betont, mussten alle Jäger bereits letztes Jahr den Nachweis machen, damit sie auch dieses Jahr auf die Jagd gehen dürfen. Warum es aber trotzdem zum Zwischenfall in Affeltrangen kam, kann sich Ackermann nicht erklären: «Wir alle setzen ein grosses Fragezeichen dahinter.» Denn geschossen werden dürfe erst, wenn das Tier einwandfrei «angesprochen», also identifiziert wurde.
Diese Einschätzung teilt auch Peter Weigelt, Präsident des St. Gallischen Jägervereins Hubertus: «Ich kann mir nicht vorstellen, wie jemand ein Schaf mit einem Wildschwein verwechseln kann.» Im Kanton St. Gallen ist der Treffsicherheitsnachweis bereits vor zwei Jahren als obligatorisch erklärt worden. Zum Vorfall mit dem Bienenhaus möchte sich der frühere St. Galler FDP-Nationalrat nicht äussern, da er die genauen Umstände nicht kenne.
Besonders streng sollte übrigens die Jagdaufsicht in Graubünden, dem Kanton mit der grössten Jagd der Schweiz, werden. Vorgesehen war, für Bündner Jäger die Promillegrenze einzuführen. Damit hätten Jägerinnen und Jäger in Zukunft bei der Ausübung der Jagd nicht mehr Alkohol intus haben dürfen als Autofahrer. Dies forderte der Verein Wildtierschutz Schweiz. Doch das Kantonsparlament lehnte die Bestimmung schliesslich ab.
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