Wie man Einbrecher abschreckt
Mit dem frühen Eindunkeln haben Einbrecher Hochsaison. Bereits einfache Massnahmen reduzieren die Einbruchgefahr.
Mit dem frühen Eindunkeln beginnt auch die «Hochsaison» der Einbrecher. Mit diversen Massnahmen kann aber die Einbruchgefahr wesentlich vermindert werden. Besonders riskant sind infolge Abwesenheit leer stehende Wohnungen. In diesem Fall ist es ratsam, alle Zeichen wie volle Briefkasten, die auf eine Abwesenheit hindeuten, möglichst zu eliminieren.
Gute Schliessanlagen
Bei der Einbruchsverhütung gilt das erste Augenmerk der mechanischen Sicherung der eigenen vier Wände. Eine gute Schliessanlage ist dazu die beste Voraussetzung. Die mit einem technisch ausgefeilten Sicherheitsschloss versehene Eingangstür nützt allerdings wenig, wenn nicht gleichzeitig auch die lottrige Kellertür erneuert oder das alte Schloss des Nebeneingangs ersetzt worden ist. Einfach anzubringen und dennoch wirkungsvoll sind beispielsweise Zusatzschlösser oder Sicherheitsrosetten. Letztere verhindern, dass vorstehende Schliesszylinder abgewürgt werden. Alarmanlagen können vor allem bei frei stehenden Häusern gute Dienste leisten. Im Falle eines Alarms muss jedoch festgelegt sein, wer bei Abwesenheit des Bewohners die Polizei alarmiert.
Einfache Verhaltensweisen
- alle Aussentüren mit zuverlässigen Schliesssystemen ganztägig verschlossen halten
- Nachbarn oder andere Hausbewohner über die Abwesenheit informieren
- die Abwesenheit nicht durch volle Briefkasten anzeigen
- keine Mitteilung an der Haustür oder auf dem Telefonbeantworter hinterlassen
- alle Fenster und Türen – auch Oberlichter – schliessen
- durch eine Vertrauensperson oder eine Bewachungsgesellschaft Fensterläden öffnen und schliessen und periodisch das Licht ein- und ausschalten lassen
- keine Geldbeträge oder Wertsachen zu Hause aufbewahren.
Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung die Kosten des Mobiliarverlustes infolge Einbruchs. Zusätzlich lassen sich die Versicherungsprodukte zum Neuwert versichern. Viele Versicherungen übernehmen beim Abhandenkommen von Bargeld und Schmuck, unabhängig von der Versicherungssumme, zudem nur einen gewissen fixen Betrag. Der Hauseigentümer kann die Schäden am Gebäude selbst infolge Einbruchs nicht bei der Gebäudeversicherung anmelden. Allenfalls kann er sich aber dafür privat versichern lassen.
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