Wie Sie Bitcoins versteuern müssen
Dem Hype folgen die Steuern: Die Kryptowährungen erregen die Aufmerksamkeit des Fiskus. Was es zu beachten gibt.

Die Bitcoin-Party geht weiter. Der Wert der bekanntesten Kryptowährung steigt und steigt. Auch in der Schweiz hält sie Einzug ins reale Leben. Das elektronische Portemonnaie lässt sich am SBB-Billettautomaten mit Bitcoin aufladen. In der Stadt Zug können Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle damit beglichen werden. Die Falcon-Privatbank und die Swissquote-Bank bieten Geldanlagen in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Litecoin an.
Kryptowährungen erregen auch die Aufmerksamkeit des Fiskus. Die zuständige Fachabteilung des Kantonalen Steueramtes Zürich hat heute eine bis drei Anfragen pro Tag. Laut Roger Keller von der Zürcher Finanzdirektion werden Bitcoin und Kryptowährungen nächstes Jahr deshalb zum Schwerpunktthema in der internen Aus- und Weiterbildung des Steueramtes.
Digitale Währung gehört zum Reinvermögen
Am Montag hat der Kanton Zug auf seiner Website ein Merkblatt zum Thema Kryptowährungen aufgeschaltet. Es richtet sich an Privatpersonen, die Bitcoins besitzen und nicht wissen, wie sie diese zu versteuern haben. «Vor zwei, drei Jahren war Bitcoin noch kein Thema bei uns», sagt Philipp Moos von der Zuger Steuerverwaltung. Noch schneller als die Zuger waren die Luzerner. Seit Mitte November erklären sie online, wie Bitcoins und Co. zu deklarieren sind.
Bei einer digitalen Währung handelt es sich steuerrechtlich um ein geldwertes Recht an einer Sache, das zum Reinvermögen zählt. In der Steuererklärung müssen Bitcoins als Vermögen deklariert werden. Bei natürlichen Personen werden sie von den Steuerämtern wie herkömmliche Fremdwährungen behandelt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV berechnet seit fünf Jahren einen Kurswert aus dem Durchschnitt der Kurse an verschiedenen Handelsplattformen. Laut dem Leiter Kommunikation, Patrick Teuscher, dürften mit der Zeit weitere digitale Währungen dazukommen: «Wenn andere Kryptowährungen – analog zu den Bitcoins – einen liquiden Handel an verschiedenen Börsen aufweisen und die Kurse öffentlich zugänglich sind, wird die ESTV bestrebt sein, den entsprechenden Steuerwert zu ermitteln.»
«Wir finden schnell heraus, wenn uns etwas verheimlicht wurde.»
Bei Kryptowährungen, die noch nicht auf der ESTV-Kursliste stehen, rät Thomas Linder, Steuerexperte und Partner bei der Zuger Anwaltskanzlei MME, mindestens den Einstandspreis anzugeben. Bei der Bewertung stehe dem Steuerpflichtigen nämlich ein gewisser Ermessensspielraum zu. Laut Tanja Bertholet von der Steuerverwaltung des Kantons Bern kann man die übrigen Kryptowährungen zum Jahresendkurs der Handelsplattform aufführen, bei welcher die Käufe getätigt wurden.
Wo das Bitcoin-Vermögen in der Steuererklärung deklariert werden muss, ist von Kanton zu Kanton verschieden. In St. Gallen, Luzern, Bern und Zug beispielsweise muss es im Wertschriftenverzeichnis aufgeführt werden. Im Kanton Basel-Stadt hingegen unter dem Titel «Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte». Der Nachweis des Bitcoin-Bestands kann mithilfe einer Kopie der Wallets, der digitalen Geldbörsen, erbracht werden.
Kursgewinne von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowährungsguthaben gelten als steuerfreie Kapitalgewinne. Kursgewinne im Rahmen einer Erwerbstätigkeit werden dagegen mit der Einkommenssteuer erfasst. Das Nichtdeklarieren erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Steuerexperte Thomas Linder rät, Kryptowährungen immer zu deklarieren. «Man will die Gewinne dann ja auch mal realisieren und sich ein schönes Auto oder ein Haus damit kaufen.» Spätestens dann kommen einem die Steuerbehörden auf die Schliche. «Wenn der Vermögensstandvergleich nicht aufgeht, finden wir schnell heraus, wenn uns etwas verheimlicht wurde», sagt Philipp Moos von der Zuger Steuerverwaltung.
Video: Das sind die ersten Bitcoin-Milliardäre
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