
Ich bin Rentner und lebe seit Jahren im Ausland. Als Einkommen habe ich nur die AHV, mein Vermögen habe ich praktisch aufgebraucht. Das Leben hier ist zwar günstiger als in der Schweiz, trotzdem reichen meine finanziellen Mittel auf Dauer nicht zum Überleben. Nun habe ich gehört, dass man im Ausland keine Ergänzungsleistungen bekommt. Kann das sein? Ich dachte immer, die EL seien keine Sozialhilfe, sondern dazu da, um zusammen mit der AHV das Existenzminimum zu sichern.
Das ist richtig. Rentnerinnen und Rentner haben einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL), wenn sie die minimalen Lebenskosten nicht mit eigenen Mitteln decken können. Bei den EL handelt es sich aber, wie auch bei der Sozialhilfe, um sogenannte Bedarfsleistungen; diese erhält man nur, wenn man seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Sie werden nicht ins Ausland exportiert, die AHV-Rente hingegen schon.
Der Grund ist, dass Bedarfsleistungen – anders als die AHV-Rente – nicht über individuelle Beiträge, sondern über Steuern finanziert werden.
Sollten Sie irgendwann in die Schweiz zurückkehren und sich hier niederlassen, können Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen prüfen lassen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, dann wird Ihnen diese Unterstützung auch ausgerichtet.
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Wieso bekommt man im Ausland keine Ergänzungsleistungen?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Rente.