Winterthurer Hassprediger wehrt sich gegen Ausschaffung
Der ehemalige Imam der An'Nur-Moschee ist zwar verurteilt worden, trotzdem weilt der äthiopische Prediger immer noch in der Schweiz.

Der 25-jährige Mann war Ende November vom Bezirksgericht in Winterthur zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einem zehnjährigen Landesverweis verurteilt worden. Er hatte in der berüchtigten Winterthurer An'Nur-Moschee unter anderem zum Mord an jenen Muslimen aufgerufen, die nicht in der Moschee beten. Gegen das Urteil hat der Mann aber Berufung eingelegt, wie die NZZ von heute schreibt. Weder er noch sein Anwalt wollen sich jedoch gegenüber den Medien zur Sache äussern.
Obwohl ihn die Behörden für eine potenzielle Gefahr halten, sein Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde und er das Land eigentlich zehn Jahre lang nicht mehr betreten dürfte, kann die Schweiz den jungen Mann nicht zwangsweise ausschaffen. Die Schweiz verfügt über kein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien und das Land nimmt seine Landsleute nicht auf, wenn sie zwangsweise zurückgeschafft werden.
Freiwillig wird der ehemalige Prediger nicht in sein Heimatland zurückkehren. Der 25-Jährige ist inzwischen aus der Sicherheitshaft entlassen worden und befindet sich in Durchsetzungshaft im Flughafengefängnis. Deren Dauer ist auf maximal 18 Monate beschränkt. Inzwischen ist für den Mann das Zürcher Migrationsamt zuständig.
Fehr fordert Druck auf Äthiopien
«Wir werden alles unternehmen, damit er möglichst bald die Schweiz verlässt», sagt Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) gegenüber Redaktion Tamedia. Die Behörden hätten verschiedene Mittel, um abgewiesene Asylsuchende zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen: Neben der Durchsetzungshaft als stärkstes Mittel etwa die Meldepflicht, das Rayonverbot oder die Eingrenzung. Bei letzterem handelt es sich um eine Massnahme, die die Bewegungsfreiheit stark einschränkt. Fehr hat diesbezüglich vom Bundesgericht kürzlich grünes Licht erhalten. Dies im Fall eines abgewiesenen Äthiopiers, der sich vergeblich gegen die zweijährige Eingrenzung auf das Gebiet des Bezirks Dietikon wehrte.
Laut Fehr sollte die Schweiz bei Ländern, die nicht vollzugswillig sind und zwangsweise ausgeschaffene Landsleute nicht aufnehmen, Gegenmassnahmen ergreifen. Hilfreich wären zum Beispiel gezielte Visasanktionen gegen wichtige Vertreter des Staates, die die Schweiz und den Schengenraum bereisen wollen.
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