Winterthurer Jihadist aus U-Haft entlassen
Der 25-jährige mutmassliche Jihadist, der Anfang April am Flughafen Zürich vor der geplanten Abreise verhaftet wurde, sitzt nicht mehr in Untersuchungshaft.

Es bestünden keine Haftgründe mehr, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage mit. Man habe deshalb keine Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt. Die Bundesanwaltschaft bestätigte eine entsprechende Meldung der «NZZ». Der Haftrichter hat eine Ausweis- und Reisesperre erlassen, also Pass und ID des Mannes eingezogen sowie eine Meldepflicht bei der Polizei erlassen, wie die Bundesanwaltschaft gegenüber Bundeshaus-Radio sagte.
Das Verfahren gegen den jungen Mann aus Winterthur läuft aber trotz seiner Entlassung weiter. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn, eine Reise in das syrisch-irakische Kriegsgebiet geplant zu haben, um sich dort der Terror-Organisation Islamischer Staat anzuschliessen.
Der 25-Jährige soll sich deshalb wegen der Unterstützung einer kriminellen Organisation wie al-Qaida und Islamischer Staat verantworten. Diese Gruppierungen sind seit Anfang Jahr per dringlichem Bundesgesetz in der Schweiz verboten. Die Bundesanwaltschaft führt gegenwärtig rund zwei Dutzend Strafverfahren gegen mutmassliche Jihadisten.
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