Winterthurer Kindstötung: Vater mit 18 Jahren bestraft
Der 64-jährige Gustav G., der im Februar 2010 seinen fünfjährigen Sohn Florian tötete, ist zu einer Freiheitsstrafe von achtzehn Jahren verurteilt worden. Das Gericht verzichtete auf eine Verwahrung.
An der Beurteilung der Tat als Mord hatte das Bezirksgericht Winterthur keine Zweifel. Die besondere Verwerflichkeit liege nicht darin, dass Gustav G. seinen Sohn zuerst mit Schlafmittel betäubt habe, ehe er ihn mutmasslich mit einem Kissen erstickte.