Wirren um ein Stipendium und um ein Glasauge
Den Ombudsmann beschäftigen zuweilen unglaubliche Geschichten – die allerdings das Leben schreibt.

Der Wirtschaftsstudent war knapp bei Kasse und wartete sehnlichst auf das Eintreffen der ersten Rate seines Stipendiums. Um seinen Lebensunterhalt trotzdem bestreiten zu können, jobbte er zusätzlich neben seinem Vollzeitstudium. Die Doppelbelastung überforderte ihn – er setzte die Prüfung in den Sand.
Gegen Ende des Schuljahrs kam das Geld – und ein Hammer: Das Amt für Jugend und Berufsberatung schrieb, dass die zweite Rate des Stipendiums nicht ausgelöst werde, da er zu viel verdient habe. Etwas später wurde gar noch ein Teil der ersten Rate zurückgefordert. Der Wirtschaftsstudent bat den Ombudsmann um Hilfe.
Stetig mehr Arbeit für die Ombudsstelle
Das ist eine der zuweilen unglaublich anmutenden Geschichten, die den kantonalen Ombudsmann Thomas Faesi und sein Team im letzten Jahr beschäftigten. Faesi stellte heute Morgen den Medien seinen Tätigkeitsbericht vor. Bei der Ombudsstelle sind im letzten Jahr 830 neue Fälle eingegangen, 836 wurden abgeschlossen, 112 sind noch pendent.
Die Statistik über die Jahre hinweg zeigt eine stetig ansteigende Zahl von Fällen, in denen Einzelpersonen, Institutionen oder auch Gemeinden mit der Verwaltung oder mit Behörden in Clinch gerieten und die Ombudsstelle als Vermittlerin anriefen. Gleich mehrfach war der Schiffsfünfliber Gegenstand einer Klage – der Ombudsmann hält fest, dass dieser rechtmässig erhoben wird.
Das lokale Dachsproblem
Inhaltlich ist es ein weites Feld, welches die Ombudsstelle beackert: Da ist etwa Bauer J., der von der Jagdverwaltung Schadenersatz forderte, weil sein Mähdrescher in einen Dachsbau geraten ist, wodurch der Tank aufgerissen wurde. Man konnte sich schliesslich auf eine Entschädigung einigen – und das «lokale Dachsproblem» will man gelegentlich gemeinsam anschauen.
Oder die Familie R., die seit zehn Jahren in der Schweiz lebt und bei der Geburt der zweiten Tochter darüber informiert wird, dass ihr Nachname, den sie von jeher trägt, nicht hiesigen Gepflogenheiten entspricht. Das Gemeindeamt zeigte nach Gesprächen mit der Ombudsstelle ein Einsehen. Oder der Fall von Bürger Z., der mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons (SVA) wegen eines neuen Auges uneins war.
Das neue Auge
Bürger Z. ist seit vierzig Jahren auf ein Glasauge angewiesen, dieses wird jedes Jahr ersetzt und anstandslos von der SVA bezahlt. Doch das neue Auge bereitete ihm zunehmend Probleme, der Arzt riet zu einem Kunststoffauge. Solche sind zwar besser verträglich, aber auch teurer.
Die SVA wollte den Aufpreis nicht übernehmen. Und das Bundesrecht steht auf ihrer Seite, es regelt: Eine Augenprothese kostet 2114 Franken – auch wenn Z. für sein Kunststoffauge 3410 Franken bezahlen muss. Da nützte auch die Intervention der Ombudsstelle nichts. Faesi muss einsehen: «Wenn der Bund etwas vorschreibt, kann der Kanton nicht anders, auch dann nicht, wenn er selbst, der Betroffene oder der Ombudsmann das wollen.»
Noch immer Warten aufs Stipendium
Der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle erweckt den Anschein: Wenn wirklich Fehler passieren, stellen nur wenige Ämter auf stur. Sie lassen mit sich reden, schliessen Kompromisse und sind bemüht, Fehlerquellen zu beheben. So war es auch im Fall des Wirtschaftsstudenten.
Das Amt gab gegenüber dem Ombudsmann zu, dass das Bearbeiten der Stipendienanträge zuweilen lange dauert, was insbesondere mit unvollständig eingereichten Gesuchen zu tun habe. Das Amt will daher eine Onlineplattform einführen, die sofort auf fehlende Dokumente hinweist. Die Stipendienabteilung teilte allerdings etwas später dem Ombudsmann mit, das Projekt verzögere sich. Das lange Warten auf das Stipendium hält also an.
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