Regeln für den Hochfrequenzhandel
Der ultraschnelle Börsenhandel kann ganze Finanzsysteme in den Abgrund reissen. Der Bundesrat will ihn dennoch der Selbstregulierung überlassen. Kritische Stimmen warnen davor.

Im Juni klagte der New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneidermann gegen die britische Bank Barclays. Sein Verdacht? Die Bank habe bei einem Kunden, der ein grosses Aktienpaket verkaufen wollte, den Kurs manipuliert. Dieser Verkauf geschah nicht über die Börse, wo die Aktienkurse laufend ändern, sondern in einem sogenannten Dark Pool, einem geschlossenen Handelsplatz.
Wie aber konnte Barclays den Kunden schädigen? Der Staatsanwalt wirft der Bank vor, gewisse Händler, sogenannte Hochfrequenzhändler, mit Informationen über den Kauf versorgt und damit indirekt den Preis manipuliert zu haben. Die Barclays weist den Vorwurf von sich, das Verfahren läuft. Hochfrequenzhändler verfügen über ultraschnelle Programme, die von selbst Käufe und Verkäufe generieren.