Der Plan C für die Banken
Wenn den Schweizer Banken in den USA eine Klage droht, dürfen sie Notwehr geltend machen – und Gesetze brechen, sagt Rechtsprofessor Peter Kunz. Ein «Winkelried» solle dann die Schuld auf sich laden.

Bei drohender Anklage der US-Justiz gibt es einen Plan C. Schweizer Banken, die von einer Klage der US-Justiz bedroht sind, könnten von den Amerikanern geforderte Daten auch ohne grünes Licht des Bundesrates liefern. Das wäre zwar illegal, doch wäre es nach Einschätzung von Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz im Notfall ein pragmatischer Weg.
«Banken, denen unmittelbar eine Klage der US-Justiz droht, könnten bei einem Gesetzesbruch zum Selbstschutz eine Art Notwehr geltend machen», erklärt Kunz gegenüber der «SonntagsZeitung». Obwohl dies Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht verletzt, wären die Folgen überschaubar.
«Moderate Strafen zu erwarten»
«Wenn alle Stricke reissen und eine Bank in einer existenzbedrohenden Lage das Schweizer Gesetz bricht, sind über alles gesehen eher moderate Strafen oder Sanktionen zu erwarten», kommentiert Kunz. Er glaubt nicht, dass jemand wegen der Herausgabe von Daten ins Gefängnis müsste. «Eine geringe Geldbusse ist in den meisten Fällen wahrscheinlicher», schätzt der Rechtsprofessor. Denn: «Die Richter dürften viel Verständnis zeigen.»
Der Genfer Anwalt Douglas Hornung, der mehrere Banker in Streitigkeiten wegen Datenlieferungen vertritt, sagt gegenüber der «SonntagsZeitung»: «Die zu erwartenden Strafen sind ein Witz.»
Allerdings brauchen die Banken jemanden, der die Daten herausgibt und bereit ist, sich strafbar zu machen. «Banken könnten theoretisch eine Art Winkelried bestimmen, der die Schuld auf sich lädt. Das könnte auch ein pensionierter Banker mit Mandat sein», so Kunz.
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