Lufthansa-Piloten müssen Dienstmütze tragen
Köln Piloten der Swiss-Mutter Lufthansa müssen nach einem Gerichtsurteil weiterhin auch im Flughafen-Terminal ihre Dienstmützen tragen.
Pilotinnen können dagegen selbst entscheiden, ob sie eine Kopfbedeckung tragen oder nicht. Damit war die Fluggesellschaft vor dem Kölner Landesarbeitsgericht (LAG) mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts erfolgreich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sei der Gang zum Bundesarbeitsgericht zugelassen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Montag der Nachrichtenagentur dapd. Ein Pilot hatte mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegen die Betriebsvereinbarung seines Arbeitgebers geklagt. Demnach sind nur Männer zum Tragen der Pilotenmütze im Flughafen verpflichtet. Für Frauen gilt die Vorschrift dagegen nicht. Das Arbeitsgericht hatte der Klage in erster Instanz stattgegeben. Die Urteilsbegründung des Berufungsgerichts soll in den kommenden Wochen schriftlich zugestellt werden. Die Lufthansa argumentiert, dass «die Regelung dem historisch gewachsenen Erscheinungsbild ihrer Piloten entspreche und deshalb nicht Ausdruck einer unterschiedlichen Wertigkeit der Geschlechter sei». Der klagende Pilot war für einen Flug nach New York eingeteilt. Während der Flugvorbereitung hatte er die Mütze nicht bei sich gehabt und wurde daraufhin von dem Flug abgesetzt.
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