Ohne Adresse keine Pillen
Beim Bezug von rezeptpflichtigen Arzneimitteln erfassen Apotheken die Personalien der Kunden. Wer sich weigert, seine Adresse anzugeben, muss damit rechnen, das Medikament nicht zu bekommen.

Der übliche Ablauf ist einfach und bequem. Um ein Rezept einzulösen, genügt es, in der Apotheke die Versichertenkarte der Krankenkasse vorzuweisen, man erhält das Medikament und zahlt später nur den eigenen Kostenanteil über die Rechnung der Kasse.
Nur wenige wissen indes, dass die Versichertenkarte den Apotheken nicht bloss dazu dient, die Versicherungsdeckung zu prüfen und die Verrechnung direkt über die Kasse abzuwickeln. Anhand der persönlichen Angaben auf der Karte erstellen die Apotheken ein Dossier mit den Personalien der Patientinnen und Patienten. Darin halten sie fest, welche rezeptpflichtigen Medikamente jemand bezieht.