Die IV benachteiligt Teilzeitangestellte
Eine umstrittene Methode zur Ermittlung der Invalidität stellt Teilzeit Arbeitende schlechter. Betroffen sind fast nur Frauen. Aus Kostengründen will der Bundesrat dies nicht ändern.

Teilzeit arbeiten ist in der Schweiz sehr beliebt. Mehr als ein Drittel aller Erwerbstätigen hat ein Pensum von unter 90 Prozent. Die wenigsten wissen jedoch, dass sie im Fall einer Invalidität nur mangelhaft geschützt sind. Selbst bei identischer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bekommen Teilzeitbeschäftigte meist eine kleinere Invalidenrente als voll Erwerbstätige.