Wenn das Gericht nicht hören will
Wer vor Gericht zieht, hat Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Im Sozialversicherungsprozess ist dies aber nicht vorgesehen. Wer auf seinem Recht beharrt, macht sich unbeliebt.

Donnerstag, 21. April, die öffentliche Verhandlung im Fall von Klaus Weber (Name geändert) vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ist auf neun Uhr angesetzt. Der heute 55-Jährige kämpft darum, dass die Invalidenversicherung seine gesundheitlichen Beschwerden anerkennt. Zum Gerichtstermin erscheint Weber in Begleitung seines Anwalts und zahlreicher Freunde und Familienangehöriger. Von der IV ist niemand anwesend. Er habe dies gewusst, erzählt Weber später. Auch habe ihn sein Anwalt vorgewarnt, dass er sich von seinem Auftritt vor Gericht nicht allzu viel erhoffen dürfe.