Die Steuerverwaltung als Informantin der USA
Hunderte Bankmitarbeiter wehren sich vor Zivilgerichten gegen die Auslieferung ihrer Namen an die US-Justiz. Die Schweizer Steuerverwaltung übermittelt solche Namen aber unbehelligt ans US-Steueramt IRS.

Die USA erhalten von der Schweiz erneut Namen von früheren Bankkunden, die nicht mehr durchs Bankgeheimnis geschützt sind. Dies geht aus dem Publikationsorgan des Bundes, dem Bundesblatt, hervor. Am 17. März verfügte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Herausgabe von Unterlagen und Identität von mindestens zehn Personen. Sie sind im Bundesblatt mit Initialen genannt, so zum Beispiel der 98-jährige US-Bürger R. S. T., der mutmasslich nicht deklariertes Geld in einem Trust namens F. F. SA auf Panama seit 2001 versteckt hatte. Die anderen Verfahren betreffen den Belgier A. D. V., den Franzosen W. E. R, den Österreicher L. U., den Deutschen M. A., drei weitere US-Bürger sowie die US-Firma V. E. Inc.