Journalisten stellen Offshore-Leaks ins Internet
Bisher waren die Offshore-Leaks nur ausgewählten Journalisten zugänglich. Jetzt wurde die Liste mit mehr als 100'000 Firmen und Stiftungen, die Steueroasen benutzten, online gestellt.

Eine Gruppe von Journalisten hinter den sogenannten Offshore-Leaks-Enthüllungen hat eine umfangreiche Datensammlung zu Steueroasen ins Internet gestellt. Nun sind Daten von rund 100'000 Unternehmen, Fonds und Stiftungen in führenden Steueroasen zugänglich, um darin nach Steuerhinterziehern und anderen Betrügern zu suchen.
Das erklärte gestern das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) in Washington. Die Offshore-Leaks-Dateien sollten die nötige Transparenz schaffen, um etwa Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung bekämpfen zu können, erklärte ICIJ-Chef Gerard Ryle.
«Zugang zur geheimen Welt»
Die Öffnung der Akten einer Branche, die lange im Schatten operiert habe, sei im öffentlichen Interesse, erklärte Ryle. Das Journalisten-Team stiess mit seinen Enthüllungen bereits in einer Reihe von Ländern Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher an.
«Erstmals ist es nun möglich, im Internet öffentlichen Zugang zu der geheimen Welt zu erhalten», sagte Ryle. Möglicherweise seien aber «die besten Geschichten noch da draussen».
Die Veröffentlichung der Daten erfolgte wenige Tage vor dem Gipfeltreffen der acht grossen Industriestaaten (G-8) in Nordirland, bei dem es auch um den Austausch von Bankdaten zur Bekämpfung von Steuerflucht gehen soll.
Persönliche Daten entfernt
Nach Angaben des ICIJ wurden in den veröffentlichen Informationen persönliche Daten wie Telefonnummern, Kontonummern und E-Mail-Adressen entfernt. Auch Angaben zum Kapital sowie Gewinnen und Verlusten der genannten Firmen wurden vor der Veröffentlichung gestrichen.
Der Schwerpunkt der Daten liegt auf Asien und Asiaten insbesondere mit Verbindung zu Singapur. Recherchen in der Datenbank führen zu verschiedenen prominenten Namen, ergeben jedoch zunächst keine Hinweise auf illegales Verhalten.
ICIJ betonte, ein Agieren in Steueroasen sei nicht zwangsläufig rechtswidrig. Es solle nicht impliziert werden, dass aufgeführte Personen Gesetze gebrochen hätten. (mrs/sda)
Erstellt: 15.06.2013, 10:25 Uhr
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