Axel Weber braucht die Zustimmung von oben
Um Verwaltungsratspräsident der UBS zu werden, braucht Axel Weber noch die Einwilligung der deutschen Bundesbank. Diese will sich schon bald damit befassen.

Die deutsche Bundesbank will den Wechsel ihres früheren Chefs Axel Weber zur Grossbank UBS prüfen. Weber habe den Vorstand der Notenbank um Zustimmung gebeten, erklärte die Bundesbank. Eine Zustimmung der Notenbank für einen Wechsel zur UBS sei nötig.
Deshalb werde sich der Vorstand voraussichtlich am 12. Juli damit beschäftigen. Die Bundesbank kennt keine festen Wartezeiten für ihre ausgeschiedenen Vorstände. Der Vorstand entscheidet nach Angaben der Notenbank stets im Einzelfall. Starrer sind hingegen die Regeln für Mitglieder des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB). Weber war als Bundesbank-Chef Mitglied dieses Gremiums.
Der Verhaltenskodex für Mitglieder des EZB-Rates schreibt vor, dass die Mitglieder «während des ersten Jahres nach Beendigung ihrer Pflichten weiterhin alle Interessenkonflikte, die aus neuen privaten oder beruflichen Tätigkeiten erwachsen können», meiden.
Zunächst Vizepräsident
Diese Ein-Jahres-Frist der EZB läuft am 30. April 2012 ab, drei Tage vor der geplanten Wahl Webers in den UBS-Verwaltungsrat durch die Aktionäre der Bank. Nach der Wahl soll Weber zunächst Vizepräsident des Verwaltungsrats werden und dann 2013 die Nachfolge des derzeitigen Präsidenten Kaspar Villiger antreten.
Der 54-jährige Weber hatte im Februar überraschend seinen Rückzug als Präsident der Bundesbank verkündet. Bis dahin hatte er als aussichtsreicher Kandidat für den Chefposten bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gegolten. Zurzeit arbeitet Weber ein Jahr lang als Gastprofessor an der Universität in Chicago.
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