Puma besiegt Adidas im Streit um Schuhsohlen
Der Rechtskampf zwischen den Sportartikelherstellern Adidas und Puma geht in die nächste Runde. Letzterer darf seine «NRGY»-Kollektion weiterhin verkaufen.

Im Streit um Exklusivrechte an besonders elastischen Sportschuhsohlen hat Puma einen Etappensieg über den grösseren Rivalen Adidas errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte in zweiter Instanz, dass Puma die unter der Marke «NRGY» angebotene Schuhkollektion weiter verkaufen darf.
«Wir haben jetzt freie Bahn für die Vermarktung weiterer NRGY-Modelle», sagte Puma-Markenschutz-Chef Neil Narriman am Dienstag nach dem Gerichtsurteil. Adidas erklärte, man könne die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen und prüfe weitere Schritte. Entscheidungen des Oberlandesgerichts können vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.
Alter Streit zwischen Brüdern
In dem Streit geht es um Technologie und Design der Kunststoffsohlen von zwei der wichtigsten Schuhmodelle beider Sportausrüster. Die «NRGY«-Schuhe von Puma und das unter dem Namen «Boost» verkaufte Konkurrenzprodukt von Adidas gehen nach Darstellung der Unternehmen jeweils auf eine Zusammenarbeit mit dem Chemiekonzern BASF zurück.
Die beiden Unternehmen, die einst von zwei miteinander verfeindeten Brüdern im fränkischen Herzogenaurach gegründet wurden, streiten sich seit Jahren mit wechselndem Erfolg um die Schuhsohlen. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ist ebenfalls ein Prozess anhängig.
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