Frauen beanspruchen häufiger Sterbehilfe
Forscher der Uni Bern empfehlen ein nationales Register über Freitodbegleitungen. In einer Studie stellten sie fest: Gewisse Bevölkerungsgruppen sind empfänglicher für die Beihilfe zum Suizid.

Die organisierte Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz legal, solange laut geltendem Recht keine «selbstsüchtigen Beweggründe» vorliegen. Gegner der Freitodbegleitung befürchten allerdings, dass diese Regelung bei verletzlichen Bevölkerungsgruppen die Hemmschwelle für einen Suizid senken könnte. Diese These wurde in einer gestern veröffentlichten Studie des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern näher untersucht. Die Studie zeigt, dass die Freitodbegleitung in der Tat bei Menschen, die als verletzlicher gelten können, häufiger ist: Suizidbeihilfe wurde bei deutlich mehr Frauen als Männern geleistet. Wer alleine lebt und wer geschieden ist, liess sich eher in den Freitod begleiten als Verheiratete und Menschen, die sozial integriert sind. Das galt auch für Kinderlose und ältere Menschen, deren Kinder bereits erwachsen waren. Die Freitodbegleitung ist laut der Studie auch bei besser gebildeten und wohlhabenden Menschen in urbanen Gebieten häufiger, was der These widerspricht. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Die Forscher geben denn auch verschiedene mögliche Interpretationen an. Auch besser gestellte Menschen könnten isoliert und einsam sein. Möglich sei aber auch, dass Begüterte einen einfacheren Zugang zur Suizidhilfe hätten.