Zigarettenschmuggel: Sieben Angeklagte freigesprochen
Im objektiven Sinne hätten die Angeklagten durch ihre Geschäfte die Camorra unterstützt, erläuterte das Bundesstrafgericht heute. Doch nicht alle hätten diese Zusammenhänge gekannt.

In der Neuauflage des Prozesses zur Zigarettenschmuggelaffäre hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona weitgehend an seinem Urteil des ersten Verfahrens festgehalten.
Es sprach sieben von neun Angeklagten frei. Zwei Italiener wurden zu teilbedingten bzw. bedingten Haftstrafen verurteilt.
Nur in diesen zwei Fällen hielt das Gericht den subjektiven Tatbestand der Unterstützung krimineller Organisationen für erwiesen. Beide Männer hätten nachweislich gewusst, dass an ihren Geschäften auch die Clans der Camorra und der Sacra Corona Unita verdienen würden.
Vom Vorwurf der Geldwäscherei wurden die beiden Italiener frei gesprochen. Das Strafmass - zwei Jahre und vier Monate teilbedingt respektive ein Jahr und neun Monate bedingt - fiel geringer aus als im ersten Verfahren. Richter Walter Wüthrich begründete dies mit der verlängerten Verfahrenszeit und der Verjährung eines Teils der Straftaten.
Vermögenswerte werden frei gegeben
Die beschlagnahmten Vermögenswerte würden wieder frei gegeben. Auch im Fall der beiden Verurteilten könne nicht nachgewiesen werden, dass die blockierten Güter in Zusammenhang mit Verbrechen krimineller Organisationen stehen, erläuterte der Richter.
Alle Verfahrensbeteiligten hätten ihr Geld durch den Handel mit Zigaretten verdient. Das Geld diente der persönlichen Bereicherung, nicht der Reinvestition in verbrecherische Handlungen. Dass die Zigaretten dem italienischen Schwarzmarkt zugeführt wurden, sei dabei strafrechtlich nicht relevant.
Bundesanwaltschaft enttäuscht
Der Staatsanwalt des Bundes, Lienhard Ochsner, bezeichnete das neue Urteil als enttäuschend. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das Bundesstrafgericht nach der harschen Kritik durch das Bundesgericht erneut zum selben Ergebnis kommt, sagte er gegenüber Medienvertretern.
Die Bundesanwaltschaft werde die schriftliche Begründung abwarten und das Urteils vermutlich wieder ans Bundesgericht weiterziehen. Ochsner kritisierte, dass es in der Schweiz in Mafiafällen zu wenig Rechtsprechungen gebe.
Die Anklage hatte für die neun Beschuldigten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und viereinhalb Jahren gefordert und sich gegen die Freigabe der Vermögenswerte gewehrt. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Unterstützung von kriminellen Organisationen lohne, sagte Staatsanwalt Ochsner.
Unterstützung krimineller Organisationen
Im objektiven Sinne hätten auch die sieben Freigesprochenen durch ihre Geschäfte kriminelle Organisationen in Italien unterstützt, erläuterte der Richter bei der Urteilsbegründung. Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Camorra und die Sacra Corona Unita den Zigarettenschwarzmarkt in Italien kontrollierten und daran verdienten.
Doch es sei nicht erwiesen, dass dies in dem Umfang erfolgte, wie die Bundesanwaltschaft es in ihrer Anklage aufzeigte. Es gebe nicht «die Zigarettenmafia» als geschlossene Struktur. Zudem sei die Camorra erst im Verlauf der neunziger Jahre in den Markt eingestiegen, als die Beschuldigten dort schon agierten.
Zum anderen hätten nicht alle Verfahrenbeteiligte diese Zusammenhänge gekannt. Das Gericht sprach daher sechs Männer und eine Frau frei. Die Prüfung aller Punkte hätte das Urteil des ersten Verfahrens vollumfänglich bestätigt, sagte Richter Wüthrich.
SDA
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