ZKB-Kadermann erpresste eigene Bank
Er werde brisante Papiere veröffentlichen, wenn ihm die Bank nicht 500'000 Franken zahle. Statt Geld erhielt der 52-jährige jetzt eine Freiheitsstrafe.

Als der Mann im Vorzimmer von ZKB-Präsident Jörg Müller-Ganz sass, schickte er seiner Frau noch eine SMS. Er werde 500'000 Franken fordern. Und wenn er die nicht erhalte, gebe es einen «Riesenskandal!!!!»
Kurz darauf eröffnete er dem Präsidenten, er dokumentiere schon seit längerem alle illegalen Vorgänge bei der ZKB. Diese Dokumentation werde einen grossen Knall auslösen und die Reputation der ZKB massiv schädigen. Er werde die Unterlagen nach seiner Kündigung, die er gleichentags verfasste, der deutschen und der Schweizer Finanzmarktaufsicht zustellen. Es sei denn, die ZKB leiste eine Geldzahlung in der Höhe von 500'000 Franken.
In der Folge wiederholte der damals 51-Jährige die Forderung auch gegenüber seinem direkten Vorgesetzten sowie dem Chef der Rechtsabteilung. Diesen gegenüber erklärte er sich bereit, im Falle der Geldzahlung eine Stillhaltevereinbarung zu unterzeichnen. Zwei Dinge stellte er aber auch gleich noch klar: Er erwarte die Zahlung innerhalb von zwei Wochen. Und über die Höhe der verlangten Summe bestehe kein Verhandlungsspielraum.
«Es war unzumutbar für mich»
Die Bank zahlte nicht, sondern erstattete Strafanzeige. Dies trug dem Banker eine Anklage wegen mehrfacher versuchter Erpressung ein. Zudem wurde er wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und des Bankkundengeheimnisses zur Rechenschaft gezogen. Denn er hatte vertrauliche Dokumente - unter anderem Kennzahlen der ZKB im stark kompetitiven Privatkundengeschäft - mit seinem Handy fotografiert und dann per MMS seiner Ehefrau geschickt.
Vor der 9. Abteilung des Bezirksgerichts schwieg der Banker im Wesentlichen zu den erhobenen Vorwürfen. Zur Sache auszusagen, würde ihn «emotional zu stark belasten». Aus den beantworteten Fragen und aus dem Vorverfahren ergibt sich aber, dass er das Ganze für ein Missverständnis hält.
Er habe das Vertrauen zur Bank verloren, habe nicht mehr rechtswidrig arbeiten wollen. «Es war für mich unzumutbar geworden.» Über ein Jahr habe er gelitten. «Ich fühlte mich als Getriebener und befand mich meines Erachtens in einer Gefahrenzone.» Dies weil er glaubte, auf dem Radar einer ausländischen Behörde zu sein. Er habe nach Alternativen gesucht und sich schliesslich an eine externe Rechtsberatung gewandt, weil ihm durch die Umstände ein Schaden entstanden sei.
Geld für die berufliche Wiedereingliederung
Von der ZKB forderte er tatsächlich 500'000 Franken. Aber laut seiner Darstellung nicht im Tausch für sein Schweigen, sondern für den Schaden, den ihm die Bank zugefügt hat. Denn ursprünglich hatte der Banker gemäss eigenem Bekunden «aus ethisch-moralischen Gründen» zur ZKB gewechselt.
Und warum gerade 500'000 Franken? In der Rechtsberatung sei ihm gesagt worden, dass eine berufliche Wiedereingliederung etwa zwei Jahre dauere. Was der verlangten Summe entspreche. «Auf diese Auskunft habe ich mich verlassen.» Auf einen kurzen Nenner gebracht: Seine Forderung war demnach keine Erpressung, sondern arbeitsrechtlicher Natur. Einen Prozess vor Arbeitsgericht aber hatte er nicht angestrengt.
«Unplausible Ausflüchte»
Das Bezirksgericht verurteilte den Mann wegen versuchter Erpressung, versuchter Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und versuchter Verletzung des Bankkundengeheimnisses. In den beiden letzten Fällen gehe das Gericht von einem Versuch aus, weil nicht erwiesen sei, dass die Ehefrau die fotografierten Dokumente auch tatsächlich gesehen hat.
Die Freiheitsstrafe von 14 Monaten und die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 330 Franken sprach das Gericht bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt aus. Der Banker habe aus rein finanziellen Interessen sein Ziel hartnäckig verfolgt und das Vertrauen der Bank missbraucht. Während die Aussagen der ZKB-Angestellten «überzeugend und glaubhaft» ausfielen, seien die Angaben des Beschuldigten «unplausibel, nur Ausflüchte».
Hohe Kosten
Der nunmehr 52-jährige Verurteilte, der über seine aktuelle finanzielle Situation schwieg, muss die Gerichtskosten von 5100 Franken, die Untersuchungskosten in Höhe von 18'000 Franken sowie seinen amtlichen Verteidiger aus eigener Tasche bezahlen.
Ob er das Urteil ans Obergericht weiterzieht, ist nicht bekannt.
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